pafl: Regierung verabschiedet Corporate-Governance-Paket
Vaduz (ots)
Vaduz, 19. August (pafl) - Die Regierung unterbreitet dem Landtag einen Bericht und Antrag zur Schaffung und Harmonisierung gesetzlicher Grundlagen zur Führung und Transparenz von öffentlichen Unternehmen. Das vorliegende Gesetzespaket führt die von der Regierung bereits im Jahr 2007 begonnenen Arbeiten im Bereich der Corporate Governance für öffentliche Unternehmen weiter. Anlässlich einer Postulatsbeantwortung wurde diese Thematik im Herbst 2007 bereits umfassend im Landtag diskutiert. Der von der Regierung aufgezeigte Weg für die weitere Bearbeitung wurde grundsätzlich bestätigt. Darauf aufbauend hat die Regierung im vergangenen Jahr eine Vernehmlassungsvorlage erstellt und diese einem breiten Kreis - in erster Linie den öffentlichen Unternehmen - zur Stellungnahme unterbreitet.
Mit dem vorliegenden Bericht schlägt die Regierung vor, ein Rahmengesetz zur Steuerung und Überwachung von öffentlichen Unternehmen zu schaffen und sämtliche Spezialgesetze anzupassen. Weiters werden nicht verbindliche Empfehlungen zur Führung und Kontrolle von öffentlichen Unternehmen in Liechtenstein (Code) vorgeschlagen. Im Rahmengesetz werden die für sämtliche Unternehmen gültigen Regelungen festgehalten. Die einzelnen Spezialgesetze werden "entschlackt", indem die aus heutiger Sicht nicht mehr zwingend auf Gesetzesstufe zu regelnden Inhalte aufgehoben werden. Dementsprechend sollen unternehmensindividuelle Detailregelungen auf der Stufe von Statuten und Organisationsreglementen erfolgen.
Die Regierung räumt der Frage der staatlichen Aufsichtsfunktion über öffentliche Unternehmen breiten Raum und hohe Wichtigkeit ein. Sie schlägt mit dem vorliegenden Bericht vor, zwischen den Aufgaben und Kompetenzen des Landtags und denjenigen der Regierung klar zu trennen. Verfassungsmässige Aufgabe des Landtags ist es, die Geschäftstätigkeit der Regierung zu überwachen und somit auch zu prüfen, wie die Regierung der Oberaufsicht über öffentliche Unternehmen nachkommt. Die direkte Aufsicht und Steuerung der öffentlichen Unternehmen sieht die Regierung jedoch als eine operative und damit als ihre Aufgabe an - analog einer Konzernleitung im privatwirtschaftlichen Bereich. In dieser Frage ist es wichtig, dass zwischen dem Landtag und der Regierung ein einheitliches Verständnis herbeigeführt wird.
Zur Wahrnehmung ihrer "Konzernleitungsfunktion" misst die Regierung dem Instrument der Eigner- respektive Beteiligungsstrategie eine wichtige Rolle bei. Die strategische Ausrichtung öffentlicher Unternehmen muss mit der Regierung als Eignervertretung abgestimmt sein, und die jeweiligen Unternehmensorgane müssen verpflichtet werden können, die gemeinsam definierten strategischen Ziele umzusetzen. Trotz Auslagerung handelt es sich bei den Tätigkeiten der öffentlichen Unternehmen meist um öffentliche Aufgaben mit einem entsprechend hohen Mass an öffentlichem Interesse. Eine von der Regierung formulierte mittelfristige Eignerstrategie schafft für alle Beteiligten Klarheit und Sicherheit zur Erarbeitung einer daraus abgeleiteten Unternehmensstrategie.
Mit dem vorliegenden Gesetzespaket unternimmt die Regierung einen grossen Schritt in Bezug auf die Führung und Steuerung öffentlicher Unternehmen, welcher sich gerade auch im internationalen Vergleich sehen lassen darf.
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