pafl: Neue Leistung in die Krankenversicherungsverordnung aufgenommen
Vaduz (ots)
Vaduz, 17. September (pafl) - Die Regierung hat eine neue Leistung in die Krankenversicherungsverordnung aufgenommen und eine entsprechende Verordnungsabänderung beschlossen. Bei der neu aufgenommenen Leistung handelt es sich um die Tiefenhirnstimulation bei zervikaler Dystonie.
Die Tiefenhirnstimulation bei zervikaler Dystonie war bisher nicht in der Krankenversicherungsverordnung (KVV) als Pflichtleistung aufgeführt. Bei der KVV handelt es sich aber nicht um einen abgeschlossenen Leistungskatalog, weshalb diese Leistung in gewissen Fällen übernommen, in anderen Fällen aber durch den Vertrauensarzt einer Krankenkasse abgelehnt wurde. Mit der Aufnahme der Tiefenhirnstimulation bei zervikaler Dystonie soll sichergestellt werden, dass alle in Liechtenstein krankenversicherten Personen dieselben Leistungen erhalten, unabhängig von der jeweiligen Krankenkasse.
Die Tiefenhirnstimulation ist im Fall einer zervikalen Dystonie, die sich medikamentös nicht weiter behandeln lässt, oft die letzte Möglichkeit für den Patienten auf Besserung. Durch die Behandlung kann eine Invalidisierung verhindert werden. Es handelt sich bei diesem Eingriff jedoch nicht um eine Routineoperation. Daher wird sie nur in speziellen Krankenhäusern (z.B. Universitätsspital) durchgeführt. Die Operation wird nur sehr selten nötig. So rechnet das Inselspital Bern mit ca. 20 Eingriffen jährlich in der Schweiz. In Liechtenstein dürfte es sich somit um Einzelfälle handeln.
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