pafl: Stellenplan 2009/2010: Bericht und Antrag an den Landtag verabschiedet
Vaduz (ots)
Vaduz, 28. Oktober (pafl) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 27. Oktober 2009 den Bericht und Antrag zum Stellenplan 2009/2010 zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Regierung zeigt damit dem Landtag die aktuelle personelle Situation in der Landesverwaltung auf, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung der nichtständigen Stellen. Gerade in diesem Bereich hat die Landesverwaltung in den letzten Jahren aus unterschiedlichen Gründen ein beträchtliches Wachstum an Stellen zu verzeichnen. Dabei ist eine Vielzahl der heutigen nichtständigen Stellen mit Aufgaben betraut, die weder Überbrückungscharakter haben noch als zeitlich beschränkt angesehen werden können. Die Regierung hält die in den letzten Jahren entstandene Situation sowie die dabei praktizierte Handhabung von nichtständigen Stellen für nicht weiter verantwortbar. Die Zielsetzung der Regierung besteht deshalb darin, die Situation in Bezug auf den Bestand von ständigen und nichtständigen Stellen per 1. Januar 2010 einer konsequenten Bereinigung zu unterziehen. In diesem Sinne werden dem Landtag entsprechende, budgetneutrale Umwandlungsbeschlüsse vorgelegt. Künftig sollen - den gesetzlichen Vorgaben entsprechend - nichtständige Stellen nur noch für zeitlich befristete Projekte, Sonderaufgaben oder für Unfall-/Krankheitsvertretungen geschaffen werden.
Damit folgt die Regierung den im neuen Staatspersonalgesetz definierten, personalpolitischen Zielsetzungen im Sinne einer nachhaltigen und transparenten Personalpolitik. Die empfohlene Bereinigung bildet zudem eine wichtige Voraussetzung und Grundlage für die Regierungs- und Verwaltungsreform der Regierung, die unter anderem eine Stärkung der einzelnen Regierungsressorts in Bezug auf die Entscheidungskompetenz in personalpolitischer Hinsicht umfasst.
Mit dem im Sommer von der Regierung beschlossenen und neu gestalteten Prozess "Personalantrag Amtsstellen" liegt der Fokus auf einer konsequenten Prüfung der Notwendigkeit und der Intensität von aktuellen und neuen Aufgaben. Die Liechtensteinische Landesverwaltung wird sich damit auf bestehende Stellen und Dienstleistungen fokussieren. Die Ressorts haben mit dem neuen Prozess einen Anreiz zur fundierten Prüfung von Personalanträgen erhalten, indem sie künftig die Möglichkeit zur Anlage eines Stellenpools aus nicht verwendeten ständigen Stellen haben, den sie in ihren Ressorts gezielt und in eigener Kompetenz verwenden können.
Im Zusammenhang mit dem neuen Prozess wurden sämtliche nichtständigen Stellen der Liechtensteinischen Landesverwaltung bezüglich letztmaliger Verlängerung oder Umwandlung in ständige Stellen überprüft. Im Sinne einer Flurbereinigung werden insgesamt 68,75 nichtständige Stellen, die aufgrund neuer Aufgaben der Landesverwaltung und einer gestiegenen Komplexität geschaffen wurden, dem Landtag zur Umwandlung in ständige Stellen vorgeschlagen. Diese Umwandlung erfolgt budgetneutral und ist damit mit keinen Mehrkosten verbunden. 21 Stellen werden gar nicht oder letztmals verlängert. Es werden mit dem vorliegenden Stellenplan dem von der Regierung bereits im Frühjahr beschlossenen Personalstopp entsprechend keine neuen Stellen beantragt.
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