pafl: Strafrechtliche Verantwortlichkeit von juristischen Personen wird eingeführt
Vaduz (ots)
Vaduz, 3. November (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. November 2009 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von juristischen Personen verabschiedet.
Eine Reihe von internationalen Konventionen der UNO und des Europarats, die auch von Liechtenstein zum Teil bereits ratifiziert worden sind oder deren Unterzeichnung geplant ist, verlangt Regelungen über die Verantwortlichkeit von juristischen Personen. Darüber hinaus hat auch die im Jahr 2007 durchgeführte Länderevaluation Liechtensteins durch den Internationalen Währungsfonds (IWF) und MONEYVAL, dem Expertenausschuss des Europarates zur Bewertung von Massnahmen gegen Geldwäscherei, wiederholt die Einführung einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit von juristischen Personen gefordert.
Vor diesem Hintergrund wird nun mit der gegenständlichen Vorlage die strafrechtliche Verantwortlichkeit von juristischen Personen eingeführt. Diese soll auf juristische Personen Anwendung finden, die in das Öffentlichkeitsregister eingetragen oder im Firmenverzeichnis angemerkt sind sowie auf nicht in das Öffentlichkeitsregister eingetragene Vereine. Diese juristischen Personen können im Rahmen des gerichtlichen Strafverfahrens verurteilt werden, wenn durch die verbandsbezogene Tätigkeit von Personen, die für die juristische Person handeln, ein Verbrechen oder Vergehen (Anlasstat) begangen worden ist. Dabei ist es erforderlich, dass eine Anlasstat entweder als vollendetes oder doch zumindest versuchtes Vorsatzdelikt oder - soweit strafbar - als Fahrlässigkeitsdelikt begangen wurde.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Ressort Justiz
Ivana Ritter, Mitarbeiterin der Regierung
T + 423 236 60 85