pafl: Liechtensteiner Landtag verabschiedet neues Rahmengesetz im Bereich der Corporate Governance von öffentlichen Unternehmen
Vaduz (ots)
Einheitliche Regelungen zur Steuerung und Überwachung von allen öffentlichen Unternehmen in Liechtenstein
- Schaffung eines klaren Verständnisses bezüglich der Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen der Regierung und dem Landtag
Der liechtensteinische Landtag hat in seiner Sitzung vom 19. November das neue Rahmengesetz über die Schaffung und Harmonisierung gesetzlicher Grundlagen zur Führung und Transparenz von öffentlichen Unternehmen verabschiedet. Dieses Corporate-Governance-Rahmengesetz sieht einheitliche Regelungen für alle öffentlichen Unternehmen vor und ordnet der Regierung und dem Landtag klare Aufgaben und Kompetenzen zu.
"Das neue Rahmengesetz ist ein wichtiger Schritt bei der Schaffung von transparenten und effizienten Strukturen der Landesführung", sagte Regierungschef Klaus Tschütscher. "Wir sind davon überzeugt, dass die erarbeiteten Regelungen Beispielcharakter haben werden. Zum ersten Mal werden in einem Land flächendeckend für alle öffentlichen Unternehmen einheitliche Grundlagen der Unternehmensführung geschaffen. Dies wird auch international auf grosses Interesse stossen."
Im Rahmengesetz werden die für alle öffentlichen Unternehmen geltenden Regelungen festgehalten. Infolgedessen werden die einzelnen Spezialgesetze "entschlackt" und unternehmensindividuelle Detailregelungen auf Stufe von Statuten und Organisationsreglementen erfolgen. Ein zentraler Eckpunkt des Rahmengesetztes ist die konsequente Zuweisung von Kompetenzen an die Regierung, damit diese ihre verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Oberaufsicht über die öffentlichen Unternehmen wahrnehmen kann. So wird die Aufsichtsfunktion künftig mit der Steuerungs- und Kontrollfunktion öffentlicher Unternehmen in der Regierung zentral zusammengeführt. Wichtigstes Instrument der Regierung zur Steuerung von öffentlichen Unternehmen wird künftig die von ihr zu erlassende Eigner- bzw. Beteiligungsstrategie für jedes Unternehmen sein.
Die Kontrolle der Regierung durch den Landtag wiederum wird durch drei wesentliche Neuerungen gestärkt. Es handelt sich dabei um eine Informationspflicht der Regierung bei der Festlegung und Änderung von Eignerstrategien für öffentliche Unternehmen, eine vorgängige Konsultation im Falle von Abberufungen einzelner Mitglieder strategischer Führungsgremien durch die Regierung sowie um eine Erweiterung der Pflichtangaben in Geschäftsberichten von öffentlichen Unternehmen. Zusätzlich wird das zentrale Kontrollorgan des Landtags, die Geschäftsprüfungskommission (GPK), gestärkt, indem ihr Auskunftsrecht auf sämtliche Organe öffentlicher Unternehmen ausgedehnt wird, während es bisher nur auf Stiftungen des öffentlichen Rechts beschränkt war.
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