pafl: Abänderung der Konkursordnung
Vaduz (ots)
Vaduz, 24. November (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. November 2009 einen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung der Konkursordnung verabschiedet.
Hierdurch reagiert die Regierung auf zwei jüngste Entscheide des Obersten Gerichtshofes. In diesen wurde festgestellt, dass die bisherige Praxis des Landgerichtes, wonach Konkursanträge betreffend Verbandspersonen mangels für das Konkursverfahren hinreichenden Vermögens abgewiesen werden können, nicht zulässig ist.
Mit der angestrebten Anpassung der Konkursordnung soll die jahrzehntelang geübte Praxis des Landgerichtes gesetzlich abgestützt werden. Hierdurch soll das Entstehen hoher Konkurskosten und ein zusätzlich hoher Arbeitsaufwand bei den Gerichten verhindert werden.
Eine entsprechende Übergangsbestimmung soll dem Landgericht ausdrücklich ermöglichen, bereits hängige Verfahren gemäss der geänderten, neuen Rechtslage abzuhandeln.
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