pafl: Sicherheitsabkommen wird ratifiziert - Verordnungen genehmigt
Vaduz (ots)
Vaduz, 9. Dezember (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. Dezember 2009 beschlossen, das Abkommen mit der Europäischen Union über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen zu ratifizieren. Gleichzeitig hat die Regierung die für die Umsetzung des Sicherheitsabkommens notwendigen Verordnungen genehmigt.
Die immer enger werdende Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und der Europäischen Union, vor allem im Bereich "Schengen/Dublin", bedingt, dass zwischen den Parteien klassifizierte Informationen (sogenannte Verschlusssachen) auszutauschen sind. Als Voraussetzung für einen solchen Austausch verlangt die EU den Abschluss eines Abkommens, das die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen regelt.
Der Schutz von Verschlusssachen umfasst vier grundlegende Aspekte: Die physische Sicherheit, die IT-Sicherheit, die Sicherheit bei der Dokumentenverwaltung sowie die personelle Sicherheit. Um diesen Aspekten in Liechtenstein gerecht zu werden, ist die bestehende Rechtslage spezifisch zu ergänzen.
Die detaillierten Sicherheitsvorkehrungen sollen in zwei Verordnungen geregelt werden, einerseits in der Informationsschutzverordnung und andererseits in der Verordnung über die Personensicherheitsprüfung. Die Informationsschutzverordnung regelt den Schutz von Informationen des Landes und legt die Klassifizierung und Bearbeitung von Informationen fest. Die Verordnung über die Personensicherheitsprüfung regelt die Sicherheitsprüfungen durch die Landespolizei. Damit soll festgestellt werden, ob die Integrität der zu prüfenden Personen beim Umgang mit Verschlusssachen ausser Zweifel steht.
Bevor klassifizierte Informationen ausgetauscht werden können, machen sich die Vertragsparteien ein Bild der jeweiligen Sicherheitsvorkehrungen vor Ort. Ein Evaluationsteam wird somit Liechtenstein einen Besuch abstatten und die Anwendung der Schutzvorschriften überprüfen.
Kontakt:
Ressort Inneres
Erik Purgstaller, Mitarbeiter der Regierung
T +423 236 60 92