pafl: Ablauf der Übergangsfrist zur Bewilligung von Videoüberwachungsanlagen im öffentlich zugänglichen Raum
Vaduz (ots)
Vaduz, 14. Dezember (pafl) - Der Landtag hat letztes Jahr als Folge der Entscheidung der Datenschutzkommission zur Videoüberwachung im Städtle Vaduz beschlossen, dass ab Anfang Juli dieses Jahres der Einsatz einer Videoüberwachung an öffentlich zugänglichen Orten vor der Installation durch die Datenschutzstelle bewilligt werden muss. Während neu geplante Systeme sofort bewilligungspflichtig sind, ist für bereits bestehende Videoüberwachungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten, eine Bewilligung einzuholen.
Diese Frist läuft Ende Dezember 2009 ab. Behörden wie auch Unternehmen, die bisher noch keinen Antrag bei der Datenschutzstelle eingereicht haben, werden aufgefordert, dieser Gesetzesbestimmung fristgerecht nachzukommen. Beispiele des öffentlich zugänglichen Raums sind unter anderem: Geschäfte, Tankstellen, Schalterhallen, Eingangsbereiche von Hotels, öffentliche Verkehrsmittel bzw. deren Haltebereiche, Sportplätze, -arena, Schulhäuser und -höfe, für den Publikumsverkehr geöffnete Flure, Treppenhäuser, Parkgaragen oder Parkplätze.
Das Antragsformular wie auch weitere Informationen sind auf der Internetseite der Datenschutzstelle verfügbar.
Kontakt:
Datenschutzstelle
Philipp Mittelberger
T +423 236 60 91