pafl: Personenfreizügigkeitsverordnung erlassen
Vaduz (ots)
Vaduz, 16. Dezember (pafl) - Die Regierung hat die Verordnung über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsverordnung) genehmigt. Sie tritt gleichzeitig mit dem Gesetz über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz) am 1. Januar 2010 in Kraft. Im Wesentlichen entspricht die vorliegende Verordnung heute geltendem Recht und löst zusammen mit dem Personenfreizügigkeitsgesetz die Personenverkehrsverordnung als Rechtsgrundlage ab.
Mit der Personenfreizügigkeitsverordnung werden die Bestimmungen des Personenfreizügigkeitsgesetzes in folgenden Bereichen umgesetzt: Einreise- und Bewilligungsvoraussetzungen, Regelung des Aufenthalts, Bewilligungsverfahren, Familiennachzug und Beendigung des Aufenthalts.
Die Umsetzung der EG-Richtlinie über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, stellt einen Schwerpunkt des Personenfreizügigkeitsgesetzes und der dazugehörenden Verordnung dar. Gleichzeitig wurde mit dem Personenfreizügigkeitsgesetz und der Verordnung auch die ausländerrechtliche Stellung von Schweizer Staatsangehörigen geregelt.
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