pafl: NIS-Verordnung angepasst
Vaduz (ots)
Vaduz, 27. Januar (pafl) - Die Regierung hat die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung abgeändert. Mit der Abänderung wird die Pflicht der Mobilfunkbetreiber aufgehoben, jährlich einen Fortschrittsbericht zu erstellen. In diesen Berichten musste bis anhin beschrieben werden, mit welchen Massnahmen der Grenzwert von 0,6 Volt pro Meter bis Ende 2012 erreicht werden sollte. In der Volksabstimmung im Dezember 2009 wurde der Initiative zur Aufhebung dieses ab Ende 2012 geltenden Grenzwertes zugestimmt. Somit bleibt der Grenzwert bei 6 Volt pro Meter, und die genannte Verordnungsbestimmung wurde hinfällig. Weiters wurde die Verordnung in verschiedenen Punkten der geänderten schweizerischen Rezeptionsvorlage angepasst.
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