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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Steuererklärung 2009

Vaduz (ots)

Vaduz, 8. März (pafl) - Im Verlauf der nächsten Tage
werden den ungefähr 27'000 steuerpflichtigen natürlichen Personen im 
Lande die Steuererklärungen für das Steuerjahr 2009 durch die 
Gemeinden zugestellt. Die Steuererklärung kann auf Papier - oder 
einfacher per PC mittels "eTax" - ausgefüllt werden. Für das 
Steuerjahr 2008 haben rund 30 Prozent von "eTax" Gebrauch gemacht. 
Steuerpflichtige Personen, die keine Steuerunterlagen erhalten oder 
zusätzliche Formulare benötigen, werden gebeten, diese umgehend bei 
der zuständigen Gemeindesteuerkasse anzufordern.
Frist zum Einreichen der Steuererklärung
Die Steuerpflichtigen haben die Steuererklärung samt Beilagen bis 
zum 16. April 2010 bei der Gemeindesteuerkasse der Wohnsitzgemeinde 
(Wohnsitz per 31. Dezember 2009) einzureichen. Bei ungetrennter Ehe 
ist die Steuererklärung von beiden Ehegatten persönlich zu 
unterzeichnen. Wer innerhalb dieser Zeit seiner Deklarationspflicht 
nicht nachkommen kann, hat die Möglichkeit, innerhalb der Abgabefrist
bei der zuständigen Gemeindesteuerkasse eine Fristerstreckung zu 
beantragen. Steuerpflichtige, welche die Steuererklärung und Beilagen
trotz Mahnung nicht innert der Frist einreichen, werden wegen 
Ordnungs- und Verfahrenswidrigkeit gebüsst und nach pflichtgemässem 
Ermessen eingeschätzt.
Neuerungen und Änderungen in den Formularen
Für einen weiteren Automatisierungsschritt bei der 
Steuerverwaltung wurden diverse Formulare leicht überarbeitet oder 
sind neu hinzugekommen, mit dem Ziel, die deklarierten Werte 
maschinell ins EDV-System zu übernehmen.
Steuerpflichtige mit selbständigem Erwerb haben das Datenblatt zur
Erhebung der Daten für die Steuerveranlagung und die 
Wirtschaftsstatistik auszufüllen und mit der Steuererklärung zu 
retournieren.
Steuerpflichtige, welche sich im Veranlagungsverfahren vertreten 
lassen, soweit keine persönliche Mitwirkung erforderlich ist, haben 
das Formular "Vertretungsvollmacht" auszufüllen und bei der 
Gemeindesteuerkasse einzureichen.
Für die vorausbezahlte Lohnsteuer im Sinne von Art. 55quater des 
Steuergesetzes wird aufgrund des Beschlusses des Landtages vom 19. 
November 2009 für das Steuerjahr 2009 kein Abzug bzw. keine 
Verzinsung gewährt.
Zusammen mit der Wegleitung zur Steuererklärung 2009 sollte es den
Steuerpflichtigen möglich sein, ihre Daten des Jahres 2009 auf 
einfache Art und Weise in den Formularen zu deklarieren. Wird zudem 
das von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellte Programm "eTax" 
zum Ausfüllen der Steuererklärung verwendet, werden zahlreiche 
Plausibilitäten und Abzüge automatisch berechnet.
Elektronische Steuererklärung / "e-Tax"
Steuerpflichtige, die im Vorjahr die Steuererklärung mit der 
Steuersoftware der Steuerverwaltung "eTax" ausgefüllt haben, können 
diverse Stammdaten vom Vorjahr übernehmen. Das 
Steuererklärungsprogramm "eTax 2009" steht im Internet unter 
www.steuererklaerung.llv.li zum Herunterladen bereit.
Das Barcodeblatt ist für die Steuerbehörden unerlässlich. Wird zum
Ausfüllen der Steuererklärung die Software "eTax" benützt, so 
erzielen die Steuerbehörden nur dann einen Nutzen, wenn vom 
Steuerpflichtigen auch das Barcodeblatt, zusammen mit den übrigen 
ausgedruckten Formularen, eingereicht wird. Dieser Barcode umfasst 
die von den Steuerpflichtigen ausgefüllten Daten, die elektronisch 
ins EDV-System der Verwaltung eingelesen werden, was ein effizientes 
Verarbeiten der Steuererklärung ermöglicht.
Elektronische Steuererklärung hat sich bewährt
Seit drei Jahren kann die Steuererklärung mit der offiziellen 
Software "eTax" via Internet (www.steuererklaerung.llv.li) 
elektronisch ausgefüllt werden. Der Erfolg der elektronischen 
Steuererklärung, die sowohl für die Steuerpflichtigen selber als auch
für die Steuerbehörden zu Vereinfachungen führt, ist der Einfachheit 
und Sicherheit des Verfahrens zu verdanken. Wer einmal auf die 
elektronische Bearbeitung und Einreichung der Steuererklärung 
umgestellt hat, wird in Zukunft immer wieder von dieser weit 
effizienteren Möglichkeit der Deklaration Gebrauch machen.
Wie im Vorjahr ist die Software als JAVA-Version programmiert. 
Dies bietet den Vorteil, dass sie sowohl von Windows wie auch von 
Mac- und Linux-Usern eingesetzt werden kann. Wiederum wurden 
Verbesserungen realisiert. Damit das Programm optimal arbeitet, wird 
bei Windows-Systemen eine Rechnerleistung von 500 MHz und 256 MB RAM 
mit 70 MB freiem Festplattenspeicherplatz vorausgesetzt. Sollten im 
Zusammenhang mit der Software technische Fragen aufkommen, so kann 
unter der Hotline 0800 111 200 kostenlos jeweils von Montag bis 
Freitag zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr und zwischen 13.30 Uhr und 
18.00 Uhr telefonisch um Hilfe nachgesucht werden. Steuerspezifische 
Fragen sind bei der örtlichen Gemeindesteuerkasse oder bei der 
Steuerverwaltung zu stellen.

Kontakt:

Steuerverwaltung
Basil Vogt
T +423 236 68 27

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