pafl: Steuererklärung 2009
Vaduz (ots)
Vaduz, 8. März (pafl) - Im Verlauf der nächsten Tage werden den ungefähr 27'000 steuerpflichtigen natürlichen Personen im Lande die Steuererklärungen für das Steuerjahr 2009 durch die Gemeinden zugestellt. Die Steuererklärung kann auf Papier - oder einfacher per PC mittels "eTax" - ausgefüllt werden. Für das Steuerjahr 2008 haben rund 30 Prozent von "eTax" Gebrauch gemacht. Steuerpflichtige Personen, die keine Steuerunterlagen erhalten oder zusätzliche Formulare benötigen, werden gebeten, diese umgehend bei der zuständigen Gemeindesteuerkasse anzufordern.
Frist zum Einreichen der Steuererklärung
Die Steuerpflichtigen haben die Steuererklärung samt Beilagen bis zum 16. April 2010 bei der Gemeindesteuerkasse der Wohnsitzgemeinde (Wohnsitz per 31. Dezember 2009) einzureichen. Bei ungetrennter Ehe ist die Steuererklärung von beiden Ehegatten persönlich zu unterzeichnen. Wer innerhalb dieser Zeit seiner Deklarationspflicht nicht nachkommen kann, hat die Möglichkeit, innerhalb der Abgabefrist bei der zuständigen Gemeindesteuerkasse eine Fristerstreckung zu beantragen. Steuerpflichtige, welche die Steuererklärung und Beilagen trotz Mahnung nicht innert der Frist einreichen, werden wegen Ordnungs- und Verfahrenswidrigkeit gebüsst und nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt.
Neuerungen und Änderungen in den Formularen
Für einen weiteren Automatisierungsschritt bei der Steuerverwaltung wurden diverse Formulare leicht überarbeitet oder sind neu hinzugekommen, mit dem Ziel, die deklarierten Werte maschinell ins EDV-System zu übernehmen.
Steuerpflichtige mit selbständigem Erwerb haben das Datenblatt zur Erhebung der Daten für die Steuerveranlagung und die Wirtschaftsstatistik auszufüllen und mit der Steuererklärung zu retournieren.
Steuerpflichtige, welche sich im Veranlagungsverfahren vertreten lassen, soweit keine persönliche Mitwirkung erforderlich ist, haben das Formular "Vertretungsvollmacht" auszufüllen und bei der Gemeindesteuerkasse einzureichen. Für die vorausbezahlte Lohnsteuer im Sinne von Art. 55quater des Steuergesetzes wird aufgrund des Beschlusses des Landtages vom 19. November 2009 für das Steuerjahr 2009 kein Abzug bzw. keine Verzinsung gewährt.
Zusammen mit der Wegleitung zur Steuererklärung 2009 sollte es den Steuerpflichtigen möglich sein, ihre Daten des Jahres 2009 auf einfache Art und Weise in den Formularen zu deklarieren. Wird zudem das von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellte Programm "eTax" zum Ausfüllen der Steuererklärung verwendet, werden zahlreiche Plausibilitäten und Abzüge automatisch berechnet.
Elektronische Steuererklärung / "e-Tax"
Steuerpflichtige, die im Vorjahr die Steuererklärung mit der Steuersoftware der Steuerverwaltung "eTax" ausgefüllt haben, können diverse Stammdaten vom Vorjahr übernehmen. Das Steuererklärungsprogramm "eTax 2009" steht im Internet unter www.steuererklaerung.llv.li zum Herunterladen bereit.
Das Barcodeblatt ist für die Steuerbehörden unerlässlich. Wird zum Ausfüllen der Steuererklärung die Software "eTax" benützt, so erzielen die Steuerbehörden nur dann einen Nutzen, wenn vom Steuerpflichtigen auch das Barcodeblatt, zusammen mit den übrigen ausgedruckten Formularen, eingereicht wird. Dieser Barcode umfasst die von den Steuerpflichtigen ausgefüllten Daten, die elektronisch ins EDV-System der Verwaltung eingelesen werden, was ein effizientes Verarbeiten der Steuererklärung ermöglicht.
Elektronische Steuererklärung hat sich bewährt
Seit drei Jahren kann die Steuererklärung mit der offiziellen Software "eTax" via Internet (www.steuererklaerung.llv.li) elektronisch ausgefüllt werden. Der Erfolg der elektronischen Steuererklärung, die sowohl für die Steuerpflichtigen selber als auch für die Steuerbehörden zu Vereinfachungen führt, ist der Einfachheit und Sicherheit des Verfahrens zu verdanken. Wer einmal auf die elektronische Bearbeitung und Einreichung der Steuererklärung umgestellt hat, wird in Zukunft immer wieder von dieser weit effizienteren Möglichkeit der Deklaration Gebrauch machen.
Wie im Vorjahr ist die Software als JAVA-Version programmiert. Dies bietet den Vorteil, dass sie sowohl von Windows wie auch von Mac- und Linux-Usern eingesetzt werden kann. Wiederum wurden Verbesserungen realisiert. Damit das Programm optimal arbeitet, wird bei Windows-Systemen eine Rechnerleistung von 500 MHz und 256 MB RAM mit 70 MB freiem Festplattenspeicherplatz vorausgesetzt. Sollten im Zusammenhang mit der Software technische Fragen aufkommen, so kann unter der Hotline 0800 111 200 kostenlos jeweils von Montag bis Freitag zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr und zwischen 13.30 Uhr und 18.00 Uhr telefonisch um Hilfe nachgesucht werden. Steuerspezifische Fragen sind bei der örtlichen Gemeindesteuerkasse oder bei der Steuerverwaltung zu stellen.
Kontakt:
Steuerverwaltung
Basil Vogt
T +423 236 68 27