pafl: Liechtensteinische Regierung verabschiedet Abkommen und Amtshilfegesetze zum Informationsaustausch in Steuersachen
Vaduz (ots)
- Verabschiedung von insgesamt elf OECD-konformen Steuerabkommen mit Informationsaustausch auf Anfrage
- Regierung beschliesst Steueramtshilfegesetz sowie ein massgeschneidertes Amtshilfegesetz zur Umsetzung des Abkommens mit dem Vereinigten Königreich
- Regierungschef Tschütscher: Liechtenstein schafft nun auch auf nationaler Ebene entsprechende gesetzliche Grundlagen zur Umsetzung der internationalen OECD-Standards
Die liechtensteinische Regierung hat elf OECD-konforme Steuerabkommen und entsprechende Gesetzesvorlagen zu deren Umsetzung verabschiedet. Zu den genehmigten Steuerabkommen mit Informationsaustausch auf Anfrage gehören unter anderem die Vereinbarungen mit Deutschland, Grossbritannien, Frankreich, den Niederlanden und Irland.
"Mit den heutigen Beschlüssen schafft die liechtensteinische Regierung nun auch auf nationaler Ebene entsprechende gesetzliche Grundlagen zur Umsetzung der internationalen OECD-Standards", sagte Regierungschef Klaus Tschütscher. "Mit der zügigen Umsetzung schaffen wir zukunftsfähige Rahmenbedingungen für unseren Finanzplatz und Rechtssicherheit für Kunden und Abkommenspartner."
Das von der Regierung zusätzlich beschlossene OECD-konforme Steueramtshilfegesetz sieht im Rahmen der unterzeichneten Abkommen einen Informationsaustausch auf Basis von spezifizierten Anfragen im Einzelfall vor. Hierbei müssen unter anderem präzise Angaben zur Identität des vom Informationsaustausch betroffenen Steuerpflichtigen und über den zugrunde liegenden Sachverhalt vorgelegt werden. Einen automatischen Informationsaustausch, sogenannte "fishing expeditions" durch Steuerbehörden oder eine Amtshilfe auf Basis widerrechtlich erlangter Daten schliesst das Gesetz aus.
Zur Umsetzung des am 11. August 2009 abgeschlossenen Abkommens mit Grossbritannien ist am heutigen Dienstag ein besonderes Gesetz verabschiedet worden. Das Abkommen mit dem Vereinigten Königreich sieht insbesondere die Schaffung eines - bereits laufenden - speziell attraktiven Offenlegungsprogramms (Liechtenstein Disclosure Facility, LDF) durch die britische Steuerbehörde HMRC vor. Liechtenstein stellt im Rahmen eines für dieses Abkommen eigens geschaffenen Amtshilfe- und Compliance-Programms (Konformität) sicher, dass die im Vereinigten Königreich steuerpflichtigen Kunden des Finanzplatzes ihren Steuerpflichten nachkommen. Das verabschiedete Gesetz legt die entsprechenden Durchführungsvorschriften für das Compliance-Programm fest.
Das Steueramtshilfegesetz für das Vereinigte Königreich sieht keine über den OECD-Standard hinaus gehende Übermittlung von Kundendaten britischer Kunden an die britische Steuerbehörde HMRC vor. Das Steueramtshilfegesetz für das Vereinigte Königreich sieht zusätzliche, besondere Ablehnungsgründe für Anfragen vor dem 1. April 2015 vor, die zum Schutz der Kunden während der Dauer des Programms die Amtshilfe nur in wenigen Ausnahmefällen zulassen.
Der liechtensteinische Landtag soll die durch den heutigen Regierungsbeschluss eingebrachten Gesetzesvorlagen noch vor der Sommerpause 2010 behandeln und verabschieden.
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