pafl: Sexualstrafrecht wird revidiert
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. April 2009 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Sexualstrafrechts verabschiedet.
Der Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie der gestiegene Respekt vor der Persönlichkeit des Menschen und seinem Recht auf (sexuelle) Selbstbestimmung erfordern eine Reihe von Anpassungen des Strafrechts und damit korrespondierender Gesetze.
Mit der gegenständlichen Vernehmlassungsvorlage wird der Opferschutz ausgebaut und den veränderten gesellschaftlichen Wertevorstellungen Rechnung getragen. Bei den Delikten der gefährlichen Drohung gegen nahe Angehörige, der beharrlichen Verfolgung, der Begehung von Vergewaltigungen oder sexuellen Nötigungen in der Ehe oder Lebensgemeinschaft sowie der Nötigung zur Eheschliessung entfällt das Erfordernis der Zustimmung des Opfers zur Strafverfolgung des Täters. Durch die Aufhebung der bislang bestehenden Privilegierungen der Täter bei diesen Straftaten wird die Strafverfolgung von Amtes wegen einsetzen und vom Tatopfer der zumindest latent vorhandene Druck der erforderlichen Zustimmung genommen.
Dem verstärkten Schutz von Opfern von Gewalt entspricht auch die ausdrückliche Verankerung der Strafbarkeit weiblicher Genitalverstümmelung. Es wird insbesondere bestimmt, dass in diese Form der Körperverletzung nicht eingewilligt werden kann.
Zudem werden bestehende Straftatbestände ausgebaut und neue eingeführt. Als Beispiele können die Verankerung der Strafbarkeit der Anbahnung von Sexualkontakten mit Kindern unter Mithilfe von Informations- oder Kommunikationstechnologien oder die umfassende Erweiterung des Kinderpornographietatbestandes angeführt werden.
Ein besonderes Augenmerk wird in der Vernehmlassungsvorlage auch auf die Prävention gelegt. Durch ein Paket von Massnahmen wird eine intensivere Kontrolle von bereits verurteilten Sexualstraftätern sichergestellt. Dazu zählen die Bewährungsaufsicht und die Erteilung von Weisungen im Falle bedingter Entlassung aus dem Strafvollzug. Daneben wird auch die Möglichkeit eingeführt, für die Ausübung von Berufen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten als vorbeugende Massnahme ein Tätigkeitsverbot anzuordnen. Ebenso wird vorgeschlagen, im Falle der Verurteilung wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung und andere sexualbezogene Delikte die Tilgungsfrist zu verlängern und im Falle von besonders schweren Sexualdelikten die Untilgbarkeit der Strafe festzulegen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Ressort Justiz
Ivana Ritter
T + 423 236 60 85