pafl: Verordnung zum Steueramtshilfegesetz-UK erlassen
Vaduz (ots)
Vaduz, 2. September (pafl) - Die zwischen Liechtenstein und dem Vereinigten Königreich abgeschlossenen Steuervereinbarungen sehen vor, dass Liechtenstein ein Jahr nach Unterzeichnung der Vereinbarungen ein besonderes Amtshilfe- und Compliance-Programm mit einem Mitteilungs-, Bestätigungs-, Prüfungs- und Kontrollverfahren einführt.
Das am 1. September 2010 in Kraft getretene Gesetz über die Amtshilfe in Steuersachen mit dem Vereinigten Königreich sieht eine Reihe von diesbezüglichen Verpflichtungen für die liechtensteinischen Finanzintermediäre vor, die durch eine Verordnung weiter ausgeführt werden. Geregelt werden die bei der Identifikation mutmasslich steuerpflichtiger britischer Kunden zu wahrenden Fristen. Die Verordnung definiert, unter welchen Voraussetzungen ein Finanzintermediär eine Kundenbeziehung als erheblich im Sinne des Gesetzes betrachten kann. Sie legt fest, mit welchen Dokumenten und Erklärungen anstelle der Registrierungs- und Offenlegungsbestätigung der britischen Steuerbehörde HMRC das Fehlen einer Steuerpflicht oder das Erfüllen einer solchen belegt werden kann und sieht vor, dass die Regierung für eine einfache und praktikable Abwicklung des Verfahrens Musterformulare zur Verfügung stellen kann. Wesentlich sind im Weiteren die Bestimmungen über den Prüfungsausschuss, dessen Zusammensetzung, Beschlussfassung, Protokollierung und Vertraulichkeit festgelegt wird. Geregelt wird auch, wer als Prüfer im Kontrollverfahren eingesetzt werden darf, wobei besonderer Wert auf die Unabhängigkeit des Prüfers gelegt wird. Ein Verstoss gegen die Identifizierungspflicht wird mit der gesetzlich vorgesehenen Strafe belegt.
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