pafl: Verordnung zum Luftreinhaltegesetz abgeändert
Vaduz (ots)
Vaduz, 23. November (pafl) - Die Regierung hat die abgeänderte Verordnung zum Luftreinhaltegesetz genehmigt. Die Abänderung der Verordnung wurde notwendig, da nun auch die Schweiz die EU-Abgasvorschriften übernimmt und deshalb in Liechtenstein nur noch dem EU-Standard entsprechende Arbeitsgeräte in Verkehr gebracht werden dürfen.
Die EU-Richtlinie mit Abgasvorschriften für benzinbetriebene Arbeitsgeräte wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen oder Laubbläser wurde im Jahr 2004 ins EWR-Abkommen übernommen. Da die Schweiz diese EU-Abgasvorschriften nicht in ihr Recht übernahm, konnten in Liechtenstein aufgrund des Zollvertrages mit der Schweiz weiterhin Arbeitsgeräte in Verkehr gebracht werden, die nicht dem EU-Standard entsprachen. Der schweizerische Bundesrat hat nun im Juni die Luftreinhalteverordnung abgeändert und die EU-Abgasvorschriften für Arbeitsgeräte, gültig ab dem 1. Januar 2011, übernommen. Aus diesem Grund können auch in Liechtenstein nur noch dem EU-Standard entsprechende Arbeitsgeräte in Verkehr gebracht werden.
Mit der Anpassung der liechtensteinischen Luftreinhalteverordnung sollen zudem weitere Änderungen der schweizerischen Luftreinhalteverordnung übernommen werden. Diese betreffen im Wesentlichen Bestimmungen zu den Anforderungen an Brenn- und Treibstoffe sowie den Grenzwert für den Dampfdruck von Benzin-Bioethanolgemischen.
Die Änderungen der Luftreinhalteverordnung führen wieder zu einer weitgehenden Rechtsharmonisierung mit den schweizerischen Rezeptionsvorlagen.
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