pafl: Zuwanderungspolitik in Liechtenstein - flexiblere Handhabung von Aufenthaltsbewilligungen
Vaduz (ots)
Vaduz, 17. Januar (pafl) - Liechtenstein bietet in Zukunft die Möglichkeit, mehr Aufenthaltsbewilligungen zu erteilen, als in den Verträgen mit der Schweiz und dem EWR festgehalten sind. Regierungschef Klaus Tschütscher und der zuständige Innenminister Hugo Quaderer informierten an einer Medienkonferenz über die neuen richtungsweisenden Beschlüsse zur zukünftigen Zuwanderungspolitik Liechtensteins. Für das Jahr 2011 können bei entsprechendem, ausgewiesenen Bedarf durch die Wirtschaft bis zu 15 Prozent mehr Aufenthaltsbewilligungen an EWR- und Schweizer Staatsangehörige erteilt werden, als dies bisher der Fall war.
Anteil der ausländischen Staatsangehörigen bleibt begrenzt
Innenminister Hugo Quaderer betonte gleichzeitig, dass an den zugrunde liegenden völkerrechtlichen Verträgen, insbesondere an der Sonderlösung mit dem EWR, festgehalten wird. Dazu zählt auch das längerfristige Ziel, den Anteil der ausländischen Staatsangehörigen auf ein Drittel der Gesamtbevölkerung zu begrenzen. "Wir richten die Zuwanderung nach mehreren Eckpunkten aus. Liechtenstein hat sich als Exportland in einer globalisierten Welt und in Anbetracht des massiven demografischen Wandels mehr denn je dem internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe zu stellen", erklärte Hugo Quaderer. Die aktuelle Zuwanderungspolitik müsse aber auch den Schutz und die Sicherheit Liechtensteins und der Menschen, die in Liechtenstein leben, gewährleisten.
Bedarf wird an der liechtensteinischen Wirtschaft abgestützt
Die Regierung wird künftig mindestens einmal jährlich die Höchstzahl der Aufenthaltsbewilligungen, die an EWR- und Schweizer Staatsangehörige erteilt werden, festlegen. Dabei wird sich die Regierung auf den gemachten Erfahrungen und den ausgewiesenen Bedarf der liechtensteinischen Wirtschaft abstützen. "Wir können damit rasch und effizient auf die aktuellen Herausforderungen der Wirtschaft reagieren, ohne dabei die liechtensteinische Bevölkerung ausser Acht zu lassen. Solchen Veränderungen kann man nur mit Rechtsvorschriften begegnen, die situationsangepasste Antworten ermöglichen", betonte Regierungschef Klaus Tschütscher.
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