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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Zuwanderungspolitik in Liechtenstein - flexiblere Handhabung von Aufenthaltsbewilligungen

Vaduz (ots)

Vaduz, 17. Januar (pafl) - Liechtenstein bietet in
Zukunft die Möglichkeit, mehr Aufenthaltsbewilligungen zu erteilen, 
als in den Verträgen mit der Schweiz und dem EWR festgehalten sind. 
Regierungschef Klaus Tschütscher und der zuständige Innenminister 
Hugo Quaderer informierten an einer Medienkonferenz über die neuen 
richtungsweisenden Beschlüsse zur zukünftigen Zuwanderungspolitik 
Liechtensteins. Für das Jahr 2011 können bei entsprechendem, 
ausgewiesenen Bedarf durch die Wirtschaft bis zu 15 Prozent mehr 
Aufenthaltsbewilligungen an EWR- und Schweizer Staatsangehörige 
erteilt werden, als dies bisher der Fall war.
Anteil der ausländischen Staatsangehörigen bleibt begrenzt
Innenminister Hugo Quaderer betonte gleichzeitig, dass an den 
zugrunde liegenden völkerrechtlichen Verträgen, insbesondere an der 
Sonderlösung mit dem EWR, festgehalten wird. Dazu zählt auch das 
längerfristige Ziel, den Anteil der ausländischen Staatsangehörigen 
auf ein Drittel der Gesamtbevölkerung zu begrenzen. "Wir richten die 
Zuwanderung nach mehreren Eckpunkten aus. Liechtenstein hat sich als 
Exportland in einer globalisierten Welt und in Anbetracht des 
massiven demografischen Wandels mehr denn je dem internationalen 
Wettbewerb um die besten Köpfe zu stellen", erklärte Hugo Quaderer. 
Die aktuelle Zuwanderungspolitik müsse aber auch den Schutz und die 
Sicherheit Liechtensteins und der Menschen, die in Liechtenstein 
leben, gewährleisten.
Bedarf wird an der liechtensteinischen Wirtschaft abgestützt
Die Regierung wird künftig mindestens einmal jährlich die 
Höchstzahl der Aufenthaltsbewilligungen, die an EWR- und Schweizer 
Staatsangehörige erteilt werden, festlegen. Dabei wird sich die 
Regierung auf den gemachten Erfahrungen und den ausgewiesenen Bedarf 
der liechtensteinischen Wirtschaft abstützen. "Wir können damit rasch
und effizient auf die aktuellen Herausforderungen der Wirtschaft 
reagieren, ohne dabei die liechtensteinische Bevölkerung ausser Acht 
zu lassen. Solchen Veränderungen kann man nur mit Rechtsvorschriften 
begegnen, die situationsangepasste Antworten ermöglichen", betonte 
Regierungschef Klaus Tschütscher.

Kontakt:

Ausländer- und Passamt
Hans-Peter Walch, Leiter
T +423 236 61 40

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