pafl: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Abänderung verschiedener Gesetze im Finanzdienstleistungsbereich
Vaduz (ots)
Vaduz, 4. Februar (pafl) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 1. Februar 2011 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Bankengesetzes, des Zahlungsdienstegesetzes, des E-Geldgesetzes und des Marktmissbrauchsgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet.
"Die Gesetzesvorlage dient dazu, vier europäische Richtlinien umzusetzen, die allesamt den Zweck haben, Schwachstellen in den Eigenkapitalvorschriften und im Risikomanagement von Banken und Wertpapierfirmen zu beheben, welche im Zuge der letzten Finanzkrise festgestellt wurden", erläutert Regierungschef Klaus Tschütscher.
Anlehnend an die Reformbeschlüsse der G-20 hat die EU-Kommission nebst der Finanzmarktaufsichtsreform insgesamt fünf Reformpakete (CRD I bis V) zur Änderung der Bankenrechtsrichtlinie und der Kapitaladäquanzrichtlinie beschlossen. Die Gesetzesvorlage umfasst die Pakete CRD I bis III und bringt nebst den Gesetzesänderungen insbesondere Änderungen der Eigenmittelverordnung sowie auch der Bankenverordnung mit sich.
Die Gesetzesänderungen sehen einerseits eine effizientere und kohärentere Zusammenarbeit zwischen nationalen Aufsichtsbehörden im Umgang mit grenzüberschreitend tätigen Banken und Wertpapierfirmen durch die Einführung von Aufsichtskollegien vor, wobei auch der Informationsaustausch sowie die gemeinsame Planung aufsichtlicher Tätigkeiten in Normal- und Krisensituationen geregelt wird. Durch erweiterte und präzisere Verfahrensvorschriften für die gemeinsame Entscheidung eines Aufsichtskollegiums über die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung der Gruppe auf konsolidierter Basis soll künftig eine verbesserte Kontrolle der Finanzlage einer Gruppe gewährleistet werden. Andererseits sehen die Änderungen auch die Einführung des Begriffs der bedeutenden Zweigstelle sowie Regelungen zur Vergütungspolitik vor. Hinsichtlich der bedeutenden Zweigstellen wird eine erweiterte Aufsichtsmöglichkeit für die Aufsichtsbehörde am Sitz der bedeutenden Zweigstelle geschaffen, was zur Stärkung der Aufsichtseffizienz bei grenzüberschreitend tätigen Gruppen führen wird.
Schliesslich soll jede Bank und jede Wertpapierfirma gesetzlich angehalten sein, eine auf den langfristigen Erfolg des Gesamtgeschäftes ausgerichtete und von den Aufsichtsbehörden überprüfbare Vergütungspolitik zu verfolgen, welche verhindert, dass, aus dem Interesse an hohen Bonuszahlungen, ausgerichtet am kurzfristigen Erfolg zu hohe Risiken eingegangen werden. Das Inkrafttreten dieser Vorlage und auch der entsprechenden Verordnungsanpassungen ist auf den 1. Juli 2011 vorgesehen.
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