pafl: Sanierung des Landeshaushalts: Anpassung der Finanzzuweisungen an die Gemeinden
Vaduz (ots)
Vaduz, 16. Februar (pafl) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 15. Februar 2011 einen Bericht und Antrag verabschiedet, mit welchem dem Landtag konkrete Vorschläge zur Anpassung des Finanzzuweisungssystems unterbreiten werden. Dabei wird unter anderem vorgeschlagen, den Faktor(k) zur Definition des Mindestfinanzbedarfs in der nächsten Vierjahresperiode zu reduzieren.
In Abweichung zur Vernehmlassungsvorlage schlägt die Regierung jedoch vor, einen ersten Reduktionsschritt zu realisieren und den Faktor(k) für 2012-2015 bei 0,76 festzulegen. Sie greift dabei einen Antrag einzelner Gemeinden auf, den zweiten Reduktionsschritt auf 0,71 erst vorzunehmen, wenn der entsprechende Sanierungsbedarf in zwei Jahren in gleicher Grössenordnung noch gegeben ist. Das Reduktionsvolumen verringert sich dadurch vorläufig um 9 Millionen Franken zugunsten der Finanzausgleichsgemeinden. "Die Bereitschaft zur Unterstützung der notwendigen Sparanstrengungen ist bei den verschiedenen Gemeinden grundsätzlich vorhanden, wenn auch der Umfang von 50 Millionen Franken für die Senkung der Finanzzuweisungen als zu hoch angesehen wird. Sollte in zwei Jahren nach wie vor Bedarf für eine weitere Anpassung vorhanden sein, wird die Regierung beim Landtag den Antrag stellen, auch den zweiten Reduktionsschritt für den Mindestfinanzbedarf realisieren zu können", erläuterte Regierungschef Klaus Tschütscher.
Reduktionsziel von 50 Millionen definiert
Mit den verschiedenen konkreten Vorschlägen sollen die Finanzzuweisungen an die einzelnen Gemeinden möglichst einheitlich verringert werden. Die Gemeinde Vaduz stellt dabei eine Ausnahme dar: Die Regierung bekennt sich dazu, dass Vaduz aufgrund der deutlich besseren finanziellen Ausgangslage im Vergleich zu den anderen Gemeinden einen überproportionalen Beitrag leisten soll.
Konkrete Vorschläge für das Finanzzuweisungssystem
Für den Bereich der Finanzzuweisungen hatte die Regierung ein Reduktionsziel von 50 Millionen Franken im Vergleich zu den für 2010 budgetierten 165 Millionen Franken definiert.
Im Detail schlägt die Regierung folgende Anpassungen vor:
- Die Reduktion des Faktors(k), der den Mindestfinanzbedarf für die Finanzausgleichsgemeinden festlegt.
- Die Streichung des Gemeindeanteils an der Grundstückgewinnsteuer.
- Die Senkung des Gemeindeanteils an der Kapital- und Ertragssteuer von 40 Prozent auf 35 Prozent.
- Die Begrenzung des Maximalanteils einer Gemeinde am Kapital- und Ertragssteueranteil auf 25 Prozent (aktuell: 40 Prozent).
- Die Reduktion der Zuschlagssätze für die Finanzausgleichsstufe 2 für kleinere Gemeinden um jeweils 10 Prozent.
Unterstützung der Gemeinden
Mit den genannten Anpassungen wurden Modellrechnungen erstellt. Darin reduzieren sich die Finanzzuweisungen an die Finanzausgleichsgemeinden um 8 Prozent bis 12 Prozent; bei der Gemeinde Schaan kommt es zu einer Reduktion um 23 Prozent und bei der Gemeinde Vaduz zu einer Verminderung um rund 50 Prozent. Nicht betroffen sind dabei die Einnahmen der Gemeinden aus der Vermögens- und Erwerbssteuer. "Die heute präsentierten Vorschläge sind wichtige Bestandteile unseres Sanierungsprogramms. Klar ist, dass wir unsere finanzielle Unabhängigkeit auf Dauer nur mit einem gesunden Staatshaushalt erhalten können. Beim Ausmass der Einsparungen werden wir uns immer jeweils am aktuellen Sanierungsbedarf orientieren. Für die Beseitigung des strukturellen Defizits in unserer Landesrechnung werden aber trotzdem grosse Anstrengungen erforderlich sein, die das Land nur mit Unterstützung der Gemeinden bewältigen kann", betonte Regierungschef Klaus Tschütscher.
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