pafl: Verordnungen zum Organismengesetz erlassen
Vaduz (ots/pafl) -
Die Regierung hat vier Verordnungen zum Gesetz über den Umgang mit genetisch veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen (Organismengesetz) erlassen.
Aufgrund der Umsetzungspflicht für verschiedene ins EWR-Abkommen übernommene Richtlinien im Bereich genetisch veränderter Organismen und der Änderungen der als Rezeptionsvorlage verwendeten schweizerischen Gesetzgebung im Bereich genetisch veränderter Organismen, pathogener Organismen und gebietsfremder Organismen (Neophyten) mussten die entsprechenden liechtensteinischen Rechtserlasse neu gefasst werden. Am 11. Januar 2011 trat das neue Gesetz über den Umgang mit genetisch veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen (Organismengesetz) in Kraft, womit das bisherige Gesetz über den Umgang mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen aufgehoben wurde. Aufgrund des Organismengesetzes und zur vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinien wurden vier Verordnungen erlassen:
- die Verordnung über den Umgang mit genetisch veränderten Organismen (GVOV); - die Verordnung über den Umgang mit pathogenen Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung); - die Verordnung über den Umgang mit pathogenen oder gebietsfremden Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung); - die Verordnung über Koexistenzmassnahmen beim Anbau genetisch veränderter Pflanzen sowie beim Umgang mit daraus gewonnenem Erntegut (Koexistenzverordnung).
Kontakt:
Amt für Umweltschutz
Helmut Kindle, Amtsleiter
T +423 236 61 97