pafl: Regierung verabschiedet den Bericht und Antrag betreffend Vorprüfung der Initiative "Hilfe statt Strafe"
Vaduz (ots/pafl) -
An der Regierungssitzung vom 22. März 2011 wurde der Bericht und Antrag betreffend die Vorprüfung des Initiativbegehrens der "Arbeitsgruppe Schwangerschaftskonflikte" zur Abänderung des Strafgesetzbuches ("Hilfe statt Strafe") verabschiedet.
Am 1. März 2011 übergab die "Arbeitsgruppe Schwangerschaftskonflikte" ein formuliertes Initiativbegehren. Dieses strebt eine Abänderung der Regelung über den Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch an. Der Schwangerschaftsabbruch soll grundsätzlich weiterhin unter Strafe stehen. Während einer gesetzlich bestimmten Frist von 12 Wochen soll allerdings eine Ausnahme von der Strafbarkeit bestehen (sogenannte Fristenlösung).
Bei der Vorprüfung des Initiativbegehrens kam die Regierung zum Ergebnis, dass das Initiativbegehren nicht gegen die Verfassung oder bestehende Staatsverträge verstösst und somit zur Unterschriftensammlung zugelassen werden kann. Der entsprechende Bericht und Antrag wird nun an den Landtag überwiesen, der entscheiden wird, ob die Initiative für zulässig erklärt wird oder nicht.
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