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Fürstentum Liechtenstein

pafl: EFTA-Überwachungsbehörde bestätigt Liechtensteiner Besteuerung von Immaterialgüterrechten

Vaduz (ots/pafl) -

Die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) hat aktuell die Bestimmungen im neuen Liechtensteiner Steuergesetz über die Besteuerung von Einkünften aus geistigem Eigentum als EWR-konform qualifiziert und damit auf europäischer Ebene bestätigt. "Wir freuen uns, dass die ESA mit ihrer heutigen Entscheidung die europarechtskonforme Ausgestaltung der Bestimmungen im neuen Steuergesetz über die Besteuerung von Immaterialgüterrechten bestätigt hat. Das besondere Steuerregime für Immaterialgüterrechten sichert zum einen die Attraktivität Liechtensteins als Standort für die innovative Industriebetriebe. Zum anderen erhöht die heutige ESA-Entscheidung die Rechtssicherheit für Forschungsbetriebe in Liechtenstein", betonte Regierungschef und Finanzminister Klaus Tschütscher.

Bestätigung auf europäischer Ebene

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hatte die Bestimmungen im neuen Steuergesetz über die Besteuerung von Immaterialgüterrechten der EFTA-Überwachungsbehörde notifiziert. Dieser Schritt erfolgte aus Rechtssicherheitsgründen und auf Initiative Liechtensteins, um die EWR-Konformität dieser Bestimmungen auch auf europäischer Ebene bestätigen zu lassen.

EWR-konform

Die Besteuerung von Einkünften aus geistigem Eigentum wird in Liechtenstein speziell neu definiert. Grundsätzlich werden die Einkünfte zu 80 Prozent von der Besteuerung befreit. Seitens der ESA wurde die Besteuerung von Immaterialgüterrechten in Liechtenstein als mit dem EWR-Abkommen vereinbar angesehen. Die ESA ist zum Schluss gekommen, dass diese Regelung keine Beihilfe beinhaltet, da die Absetzbarkeit allen Unternehmen unabhängig von der Grösse, der rechtlichen Form und des Wirtschaftszweiges offensteht. Daher begünstigen die Regelungen im neuen Steuergesetz über die Besteuerung von Immaterialgüterrechten keine bestimmten Güter oder Dienstleistungen.

"Die aktuelle ESA-Entscheidung bestätigt uns, dass die umfassende Steuerreform den Vorgaben des EWR-Rechts entspricht. Mit der ESA-Entscheidung zur Privatvermögensstrukturen im Februar diese Jahres erhielten die Finanzintermediäre und Kunden des Finanzplatzes Liechtenstein eine klare Rechtssicherheit und die heutige Entscheidung der ESA zur Besteuerung von Einkünften aus geistigem Eigentum stellt besonders einen Vorteil für die vielen forschenden Unternehmen in Liechtenstein dar. Damit wird unsere innovative Industrie unterstützt und gestärkt", erläuterte Regierungschef Klaus Tschütscher.

Kontakt:

Stabsstelle EWR
Andrea Entner-Koch, Leiterin
T +423 236 60 37

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