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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Abänderung Sozialhilfegesetz in der Vernehmlassung

Vaduz (ots/pafl) -

Die Regierung hat die Abänderung des Sozialhilfegesetzes in die Vernehmlassung gegeben.

Bei der vorgeschlagenen Abänderung des Sozialhilfegesetzes geht es um die Festlegung von datenschutzrechtlichen Grundlagen, die Voraussetzungen zur Förderung von privaten Sozialhilfeträgern, die Finanzierung der von der öffentlichen Hand betriebenen Alters- und Pflegeheimen sowie um die Finanzierung von Kosten im Rahmen von stationärer Betreuung von Hilfsbedürftigen.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 8. Juli 2011.

Kontakt:

Ressort Soziales
Gerlinde Gassner
T +423 236 64 47

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