pafl: Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Jahr 2012
Vaduz (ots/pafl) -
Die Regierung unterbreitet dem Landtag einen Bericht und Antrag betreffend den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Jahr 2010. Sie beantragt, den Staatsbeitrag auf 54 Mio. Franken festzulegen.
Der Beitrag des Staates an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für die übrigen Versicherten wird gemäss Krankenversicherungsgesetz jährlich vom Landtag auf Antrag der Regierung festgelegt, wobei die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenversicherung und die Finanzlage des Landes zu berücksichtigen sind.
Die Regierung hat am 7. Juni 2011 den Vernehmlassungsbericht für eine umfassende KVG-Revision verabschiedet. Diese Revision sieht auch die Änderung der Finanzierung des Krankenversicherungswesens vor, da Landtag und Regierung im Rahmen der Sanierung des Staatshaushalts grosse Einsparungen im Bereich der Krankenversicherung beschlossen haben. Bis zur definitiven Entscheidung über die Umfinanzierung der staatlichen Einsparungen soll der Staatsbeitrag eingefroren werden, um unnötige Prämiensprünge zu vermeiden.
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