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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Zweite Staatskundeprüfung in diesem Jahr

Vaduz (ots/pafl) -

Am 18. Juni wurde die zweite Staatskundeprüfung in diesem Jahr durchgeführt. Das Ausländergesetz enthält die Anforderungen, welche für die Erteilung der Niederlassungsbewilligung von Drittstaatsangehörigen zu erfüllen sind. Neben dem Nachweis von Kenntnissen der deutschen Sprache müssen auch Kenntnisse des staatlichen Aufbaus, der Rechtsordnung, des Schulsystems und der Geschichte nachgewiesen werden.

Auch für die Verleihung der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft gemäss Bürgerrechtsgesetz ist eine erfolgreich abgelegte Prüfung über Grundkenntnisse der Rechtsordnung sowie des staatlichen Aufbaus erforderlich. Für den Erhalt der Niederlassung umfasst die Prüfung 21 Fragen mit jeweils drei Antwortmöglichkeiten. Der Test gilt als bestanden, wenn 14 Fragen richtig beantwortet werden. Höher sind die Anforderungen für den Erhalt der Staatsbürgerschaft. Mindestens 18 von 27 Fragen mit jeweils vier Antwortmöglichkeiten müssen richtig beantwortet werden.

Zur Prüfung für den Erhalt der Niederlassung sind 16 Personen angetreten, davon haben 11 Personen den Test bestanden. Dies entspricht einer Erfolgsquote von rund 70%. Eine Teilnehmerin aus Kroatien hat alle 21 Fragen richtig beantwortet. Von den 14 Personen, welche die liechtensteinische Staatsbürgerschaft erwerben möchten, haben 10 Personen die Prüfung bestanden. Eine Teilnehmerin aus der Schweiz hat alle 27 Fragen richtig beantwortet. Die Erfolgsquote lag auch hier bei rund 70%.

Die nächste Staatskundeprüfung findet am 19. August 2011 statt. Auch diese wird im Liechtensteinischen Landesmuseum durchgeführt. Das Landesmuseum offeriert denjenigen Teilnehmenden, die alle Fragen korrekt beantworten, einen freien Eintritt.

Kontakt:

Ausländer- und Passamt
René Meier, Integrationsbeauftragter
T +423 236 61 69

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