pafl: Revision Arzttarif
Vaduz (ots/pafl) -
Die Regierung hat sich Ende Juni diesen Jahres mit der Liechtensteinischen Ärztekammer und dem Liechtensteinischen Krankenkassenverband zu einer Besprechung über das weitere Vorgehen betreffend die Revision des Arzttarifs getroffen. In dieser Besprechung wurden Meinungen und Vorstellungen hinsichtlich des Teuerungsausgleichs ausgetauscht. Die anwesenden Parteien einigten sich darauf, nach Lösungen zu suchen, welche für alle Beteiligten akzeptabel sind. Die Regierung hat aufgrund der komplizierten Sachlage die Klärung der geltenden Tarifsituation in Auftrag gegeben, um eine Diskussionsgrundlage zu schaffen.
Erst nach Klärung der Rechtslage konnte die Regierung sich inhaltlich mit der Lösungsfindung befassen, so dass eine zeitliche Verzögerung sachlogisch und verständlich ist. Die Regierung möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass für die Regierung keinerlei gesetzliche Legitimation besteht, aktiv in die Aushandlung eines neuen Tarifwerks einzugreifen. Die Aushandlung des neuen Tarifswerks inklusive Nebenabreden (z.B. Teuerungsausgleich) sind von der Regierung zu genehmigen, sobald ein gemeinsamer Antrag der Tarifpartner vorliegt. Diese Genehmigung liegt bereits vor, dieser Konsens wird aber nicht mehr von beiden Tarifpartnern getragen. Es liegt also in den Händen der Tarifpartnern, eine für beide Seiten tragbare Lösung zur Genehmigung vorzulegen.
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Ressort Gesundheit
Stefan Rüdisser
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