ikr: Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) erlassen und Verordnung über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (PFZV) angepasst
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 6. Dezember 2011 die Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) verabschiedet. Die Regierung hat zudem die Abänderung der Verordnung über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (PFZV) genehmigt.
Die Notwendigkeit zum Erlass der VEV ergibt sich aufgrund des baldigen Schengenbeitritts Liechtensteins, welcher erfordert, dass die Einreise- und Visumsbestimmungen Liechtensteins an den geltenden Schengen-Besitzstand angeglichen werden. Da Liechtenstein sich in Visumsangelegenheiten durch die Schweiz bzw. die schweizerischen Auslandsvertretungen vertreten lässt, ergibt sich aus praktischen Überlegungen die Notwendigkeit, die Visumbestimmungen Liechtensteins so weit wie möglich an die geltende Rechtslage in der Schweiz anzugleichen.
Massgebend für die Abänderung der PFZV waren zwei Gründe. Zum einen hat die vorangegangene Anpassung der Verordnung über die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländern zur Abänderung der PFZV geführt, dies insbesondere, wo es sich um gleiche Begriffe oder ähnliche Themen handelt. Zum anderen waren die Anpassungen aufgrund von Empfehlungen der ESA zur Umsetzung der Unionsbürgerschaftsrichtlinie notwendig.
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