ikr: Pressemitteilung aus dem Fürstenhaus
Vaduz (ots/ikr) -
Das Fürstenhaus hat mit Erstaunen festgestellt, dass das Initiativkomitee "JA - damit DEINE Stimme zählt" eine Volksinitiative über das Sanktionsrecht des Fürsten lanciert hat, ohne zuvor überhaupt den Kontakt mit dem Fürstenhaus gesucht zu haben. Das Initiativkomitee hätte sich nämlich informieren können, dass der Vorschlag der Initianten bereits anlässlich Verfassungsänderung von 2003 dem Fürstenhaus vorgeschlagen und von diesem abgelehnt wurde. Wenn das Initiativkomitee aber die Verfassung ohne Zustimmung des Fürstenhauses ändern möchte, ist eine Volksinitiative nach Art. 64 der Landesverfassung der falsche Weg. Ein solches Bestreben kann nur durch eine Volksinitiative nach Art. 113 der Landesverfassung erreicht werden.
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Sekretariat S.D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein
Silvia Hassler-De Vos
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