ikr: Korrektur der Medienmitteilung der Liechtensteinischen Staatsanwaltschaft
"BUWOG"-Verfahren: Strafantrag gegen Anwalt eingebracht, Teileinstellung
Vaduz (ots/ikr) -
Die Staatsanwaltschaft hat am 5. April 2012, beim Fürstlichen Landgericht Strafantrag gegen einen liechtensteinischen Rechtsanwalt wegen Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 Strafgesetzbuch eingebracht. Dem Anwalt wird zur Last gelegt, anlässlich einer Akteneinsicht am 19. Oktober 2011, ohne Wissen und Zustimmung des zuständigen Richters und ohne Empfangsbestätigung Urkunden aus einem Gerichtsakt entnommen und bis 28. November 2011, der Verfügungsmacht des Fürstlichen Landgerichtes entzogen zu haben.
Gegen den Strafantrag ist kein Rechtsmittel zulässig. Zur Verhandlung ist ein Einzelrichter zuständig.
Über den Strafantrag hinaus wurde das Verfahren eingestellt. Die Verfahrenseinstellung betrifft den Verdacht des Vergehens der Urkundenfälschung. Dieser Tatverdacht konnte durch die Vorerhebungen nicht erhärtet werden.
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Staatsanwaltschaft
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