ikr: Regierung erlässt Verordnung zum Schutz der Quellfassungen "Wasserchopf", Triesenberg
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 17. April 2012 die Verordnung zum Schutze der Quellfassungen "Wasserchopf" in der Gemeinde Triesenberg genehmigt. Die Verordnung basiert auf dem Gewässerschutzgesetz, welches die Trinkwasserqualität sicherstellen soll. Die neuen Schutzzonen liegen vollumfänglich auf gemeindeeigenem Gebiet, weshalb auf eine öffentliche Auflage des Verordnungsentwurfs und des Umgrenzungsplanes verzichtet werden konnte.
Schutz der Trinkwasserressourcen
Die Gemeinde Triesenberg hat im vergangenen Jahr hydrogeologische Abklärungen getroffen, um die Schutzzonen für die von der öffentlichen Wasserversorgung Triesenberg genutzten Quellfassungen "Wasserchopf" in Malbun bestimmen zu können. Gestützt auf die so entstandenen Fachgutachten und in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Umweltschutz, Abteilung Wasserwirtschaft, wurden die Verordnung sowie der Umgrenzungsplan für die Schutzzonen ausgearbeitet.
Unterteilung in drei Schutzzonen
Die Wasserschutzzonen umfassen den Fassungsbereich, die engere Schutzzone und die weitere Schutzzone. Der Fassungsbereich ist als naturbelassene Alpwiese zu gestalten und darf nicht beweidet werden, für die engere Schutzzone gilt ein allgemeines Bauverbot. In der weiteren Schutzzone sind Vorkehrungen verboten, welche die Menge und Güte der Grundwasservorkommen oder die öffentliche Wasserversorgung gefährden könnten.
Kontakt:
Ressort Umwelt
Jeannine Preite-Niedhart
T +423 60 93