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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Liechtenstein engagiert sich für Menschenrechtsschutz in Europa

Vaduz (ots/ikr) -

Liechtenstein engagiert sich für Menschenrechtsschutz in Europa Vom 18. bis 20. April 2012 fand im englischen Brighton eine weitere hochrangige Konferenz über die Zukunft des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg statt. Für Liechtenstein nahmen daran der Ständige Vertreter beim Europarat, Botschafter Daniel Ospelt, sowie sein Stellvertreter, Dominik Marxer, teil. Im Rahmen der Konferenz unterstrich Liechtenstein seine Unterstützung für die dringend notwendige Reform des EGMR, welcher einen zentralen Pfeiler des Menschenrechtsschutzes in Europa darstellt. In den Verhandlungen zur "Erklärung von Brighton" hatte Liechtenstein sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die geplanten Reformmassnahmen nicht zu Lasten der Kompetenzen und Unabhängigkeit des EGMR sowie des Rechts auf Individualbeschwerde gehen.

Im Februar 2010 wurde der so genannte "Interlaken-Prozess" zur Reform des EGMR durch eine Konferenz im gleichnamigen Ort im Berner Oberland vom damaligen Schweizer Vorsitz im Ministerkomitee des Europarats eingeleitet. Eine erste Bestandesaufnahme fand im April 2011 an einer Folgekonferenz in Izmir (Türkei) statt. Liechtenstein war an diesen beiden Konferenzen durch Regierungsrätin Aurelia Frick vertreten und beteiligt sich seit längerem aktiv an den Arbeiten des Europarats zur Reform des Strassburger Gerichtshofs. Die Konferenz in Brighton, welche unter britischem Vorsitz stand, stellte den vorläufigen Höhepunkt dieser Arbeiten dar.

Die Abschlusserklärung von Brighton, welche das Resultat intensiver Verhandlungen in Strassburg in den vergangenen Wochen darstellt, enthält ein Paket von Reformmassnahmen, welche teilweise einer Anpassung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bedürfen. Die Umsetzung dieser Massahmen soll nun im Rahmen der zuständigen Gremien in Strassburg eingeleitet werden. Es ist somit davon auszugehen, dass die Reform des chronisch überlasteten EGMR auch in den kommenden Jahren ein wichtiger Bestandteil der Agenda des Europarats bleiben wird.

Liechtenstein unterstrich in seiner in Brighton gehaltenen Rede seine Unterstützung für das Individualbeschwerderecht und betonte die Bedeutung der nationalen Umsetzung der EMRK in den Mitgliedstaaten des Europarats für die Wirksamkeit des EMRK-Schutzsystems und insbesondere für die Situation des EGMR. Zu letzterem Thema fand in Brighton ein Meinungsaustausch statt, an dem sich Liechtenstein ebenfalls aktiv beteiligte. Teil der Folgearbeiten zur Konferenz in Brighton werden auch die Resultate eines derzeit laufenden Audits des EGMR sein. Der Vorschlag, ein Audit des Gerichtshofs durchzuführen, wurde von Liechtenstein bereits in Interlaken eingebracht und mittlerweile vom EGMR aufgegriffen.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Dominik Marxer
T +423 236 60 63

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