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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Abänderung der Wohnbauförderung - Beitrag zur Sanierung des Staatshaushalts

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. April 2012 den Bericht und Antrag zur Abänderung des Wohnbauförderungsgesetzes und des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien verabschiedet. Die Vorlage soll im Mai im Landtag behandelt werden.

Seit Einführung der Förderleistung für verdichtetes Bauen haben sich die Gegebenheiten verändert. Angesichts der Erfahrungswerte ist deshalb festzustellen, dass die Gewährung von Subventionen für verdichtetes Bauen nicht mehr dem eigentlichen Wirkungsziel des Wohnbauförderungsgesetzes entspricht. Aus diesen und aus ökologischen Gründen sollen verdichtet erbaute Wohnobjekte eine zusätzliche Förderung in Form eines kostenlosen Darlehens in Höhe der bisherigen Subvention erhalten. Als Ausgleich schlägt die Regierung verschiedene gesetzliche Massnahmen vor. So soll beispielsweise die Rückzahlungsverpflichtung erst im fünften Jahr nach Auszahlung des Darlehens beginnen.

Der Ersatz der bisherigen Subvention für verdichtetes Bauen mit einem zusätzlichen Darlehen dient der Beibehaltung der ökologischen Wirkung im Wohnbauförderungsrecht und der Umsetzung der Agenda 2020 der Regierung. "Durch die gegenständliche Vorlage können langfristig jährliche Einsparungen in Höhe von durchschnittlich CHF 3.5 Mio pro Jahr erzielt werden. Wir setzen damit einen Schritte zur Sanierung des Staatshaushalts", so Regierungschef Klaus Tschütscher.

Im Zuge der Revision des Wohnbauförderungsgesetzes sollen verschiedene Verfahrensvereinfachungen bezüglich des Ausrichtens von Mietbeiträgen an Familien umgesetzt werden.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Tatjana Hadermann
T +423 236 64 43

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