ikr: Anpassung des Frühpensionierungsmodells für die Staatsangestellten und die LehrerInnen mit dem Ziel einer dauerhaften Kostensenkung
Vaduz (ots/ikr) -
Das heutige Frühpensionierungsmodell für die Staatsangestellten sowie die LehrerInnen gilt seit dem 1. Januar 2001. Als Gründe für die Einführung des Frühpensionierungsmodells wurden damals im Wesentlichen die Flexibilisierung des Altersrücktritts sowie die Attraktivitätssteigerung der öffentlichen Verwaltung inkl. der Schulen als Arbeitgeberin aufgeführt.
Das heutige Frühpensionierungsmodell ist sehr grosszügig ausgestaltet, da es in einer Zeit entstanden ist, in der es dem Staat sehr gut ging und die entsprechenden finanziellen Mittel vorhanden waren. Heute steht es im krassen Widerspruch zur finanziellen Lage des Landeshaushalts. Durch die Einführung eines neuen Personalrechts sowie eines neuen Besoldungssystems haben sich zudem die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert.
Die Regierung möchte das Frühpensionierungsmodell aber nicht gänzlich abschaffen. Die grundlegende Änderung besteht darin, dass aus einem arbeitnehmerfreundlichen Modell ein Modell werden soll, das Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen in Einklang bringt. Die Kosten sollen zudem nachhaltig um rund zwei Drittel gesenkt werden. Dies wird dadurch erreicht, dass das Alter für die freiwillige, frühzeitige Pensionierung von heute 60 auf 62 Jahre erhöht wird und die Leistungen weniger attraktiv ausgestaltet werden. Pensionierungen vor dem 62. Altersjahr sollen weiterhin möglich sein, allerdings nur noch dann, wenn sie im Interesse des Arbeitgebers liegen, was z.B. bei organisatorischen Umstrukturierungen der Fall sein kann. Die heutige Möglichkeit einer Pensionierung vor dem 60. Altersjahr im zumindest gegenseitigen Interesse entfällt.
Die entsprechenden gesetzlichen Anpassungen sollen auf den 1. Januar 2013 in Kraft treten, wobei eine Übergangsfrist von einem Jahr vorgesehen ist. Erste Einsparungen ergeben sich demnach ab dem Jahre 2015. Das Ziel einer dauerhaften Senkung der Kosten um rund 60% wird gemäss den angestellten Modellrechnungen ab dem Jahr 2018 erreicht.
Kontakt:
Peter Beck, Persönlicher Mitarbeiter des Regierungschefs
T +423 236 64 40