ikr: Verordnung über die Einhebung von Gebühren nach dem Fischereigesetz wird abgeändert
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. Mai 2012 die Abänderung der Verordnung über die Einhebung von Gebühren nach dem Fischereigesetz genehmigt und erlassen. Die Gebühr für die Fischereiprüfung beträgt neu 100 Franken, für Minderjährige die Hälfte. In der Gebühr ist der Besuch der Vorbereitungskurse enthalten, die Unterlagen für die Prüfung werden aber separat in Rechnung gestellt.
Der Ansatz für den Verwaltungsaufwand für Bewilligungen und Kontrollen wird von 80 Franken pro Stunde auf 120 Franken erhöht. Dies ist der selbe Ansatz wie in anderen Gebührenverordnungen im Umweltbereich.
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