ikr: Verlängerung der Legislaturperiode bzw. Amtsdauer des Landtags, der Regierung und der Gemeindebehörden
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 29. Mai 2012 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Verlängerung der Legislaturperiode bzw. Amtsdauer des Landtags, der Regierung und der Gemeindebehörden verabschiedet. Die vorgeschlagene Reform sieht eine Ausdehnung der Amts- bzw. Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre vor.
Die Gründe, die für eine Verlängerung der Amtszeit sprechen, sind vielfältig. Zum einen kann dadurch die effektive Arbeitsperiode, die durch die Einarbeitungszeit am Anfang und den Wahlkampf am Ende beeinflusst wird, massgeblich verlängert werden. Dies schafft grössere Zeitfenster für die Umsetzung wichtiger Projekte. Zum anderen kann insgesamt eine bessere Kontinuität und Effizienz der politischen Arbeit sichergestellt werden. Eine verlängerte Legislaturperiode bedeutet auch Einsparungen für die Parteien, das Land Liechtenstein, die Gemeinden und letztlich alle steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger, weil der Wahlprozess seltener durchgeführt werden muss.
Die Verlängerung der Amtszeit um ein Jahr ist auch unter Berücksichtigung des Demokratieprinzips vertretbar. Dank der umfassenden Volksrechte, insbesondere der Möglichkeit zum Ergreifen einer Initiative bzw. eines Referendums, kann das liechtensteinische Volk jederzeit Einfluss auf das staatliche Handeln nehmen.
Die fünfjährige Legislaturperiode hat sich bereits in mehreren grossen Demokratien Westeuropas etabliert, beispielsweise in Frankreich, Grossbritannien, Österreich und Italien. Auch in den europäischen Kleinstaaten überwiegt eine Amtszeit von fünf Jahren.
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