ikr: Abänderung der Sozialhilfeverordnung
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer letzten Sitzung die Abänderung der Sozialhilfeverordnung beschlossen. Diese Abänderung bedurfte es aufgrund einer Abänderung des Sozialhilfegesetzes im Zusammenhang mit der Abschaffung der Fürsorgekommissionen der Gemeinden. Anstelle der bisherigen Fürsorgekommissionen wurde im Sozialhilfegesetz ein alternativer Modus für die Einbindung der Gemeinden in die Abwicklung der wirtschaftlichen Sozialhilfe festgelegt. Auch die Sozialhilfeverordnung erwähnt die Fürsorgekommissionen an einigen Stellen, so dass sich eine Anpassung derselben aufgedrängt hat.
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