ikr: Einführung von Wertgrenzen und Revision des Umweltstrafrechts
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Juli 2012 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches (StGB) verabschiedet, welche zwei Schwerpunkte umfasst:
Zum einen haben sich in der liechtensteinischen Praxis bei der Auslegung der vor allem im Vermögensstrafrecht verwendeten unbestimmten Gesetzesbegriffe des "besonders grossen Schadens" bzw. des "Ausmasses von besonders hohem Wert" immer wieder Probleme ergeben. Mit der Einführung von klar festgelegten Wertgrenzen anstelle dieser unbestimmten Gesetzesbegriffe wird diese Rechtsunsicherheit beseitigt. Somit werden im Vermögensstrafrecht und bei strafbaren Handlungen gegen die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Zahlungsverkehrs - analog der österreichischen Rezeptionsvorlage - Wertgrenzen von CHF 5'000.-- und CHF 75'000.-- eingeführt.
In einem zweiten Schwerpunkt wird in der gegenständlichen Vorlage das Umweltstrafrecht modernisiert. In Österreich sind in den letzten Jahren im Bereich des Umweltstrafrechts mehrere Reformen durchgeführt worden, die bislang nicht in das liechtensteinische Strafgesetzbuch übernommen worden sind. Daher werden bestehende Straftatbestände angepasst und neue Formen von Umweltdelikten unter Strafe gestellt.
Durch die Novellierung des Umweltstrafrechts werden in den verschiedenen Tatbeständen zum Teil Verbrechensqualifikationen geschaffen. Dadurch können Umweltdelikte auch unmittelbar Vortaten zur Geldwäscherei werden. Die Nennung der Tatbestände der vorsätzlichen Gefährdung durch Verunreinigung der Gewässer oder der Luft sowie der vorsätzlichen Gefährdung des Tier- und Pflanzenbestand im Vortatenkatalog der Geldwäschereibestimmung von § 165 StGB kann somit wieder entfallen.
"Mit dieser Reform wird der Schutz der Umwelt ausgebaut und dem gestiegenen gesellschaftlichen Bewusstsein für die Schutzbedürftigkeit der Umwelt Rechnung getragen", führt Regierungsrätin Aurelia Frick aus.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 31. August 2012. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen bezogen werden.
Kontakt:
Ressort Justiz
Harald Oberdorfer
T +423 236 65 90