ikr: Abänderung der Luftreinhalte-Gebührenverordnung
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat am 4. September 2012 die Abänderung Luftreinhalte-Gebührenverordnung (LRGebV) genehmigt und erlassen. Die Änderung betrifft Öl- und Gasfeuerungen, die vom Feuerungskontrolleur kontrolliert werden. Die im Jahre 1998 letztmals festgelegte Gebühr von CHF 50.- wird auf CHF 70.- zuzüglich Mehrwertsteuer angehoben. Damit wird den veränderten Anforderungen und Rahmenbedingungen Rechnung getragen. Die Gebührenerhöhung wurde vorgängig von einer Arbeitsgruppe, welche sich aus Vertretern der Gemeinden und dem Amt für Umweltschutz zusammensetzte, geprüft.
Kontakt:
Amt für Umweltschutz
Andreas Gstöhl
T +423 236 61 86