ikr: Abänderung der Landwirtschaftsbetriebsinfrastruktur-Förderungs-Verordnung
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. Oktober 2012 die Abänderung der Landwirtschaftsbetriebsinfrastruktur-Förderungs-Verordnung erlassen. Mit der Abänderung wird eine Regelungslücke geschlossen und die Förderbegrenzung pro Betrieb wieder im Sinne des Vorgängergesetzes geregelt. Ein Betriebsleiter kann maximal im Umfang von vier Standardarbeitskräften Förderungen beanspruchen, wobei die subventionsberechtigten Baukosten mehrerer Projekte zusammengerechnet werden.
Kontakt:
Landwirtschaftsamt
Julius Ospelt, Leiter
T +423 236 66 00