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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Abschaffung der öffentlichen Beurkundung von Gerichtsstandsvereinbarungen

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 23. Oktober 2012 einen Bericht und Antrag an den Landtag verabschiedet, mit dem die unzeitgemässe Bestimmung aufgehoben wird, wonach eine Gerichtsstandsvereinbarung, mit der ein Inländer einen Gerichtsstand im Ausland vereinbart, zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung bedarf.

Regierungsrätin Aurelia Frick erklärt: "Diese strenge Formvorschrift erscheint aufgrund der internationalen Verflechtung des Wirtschaftsstandorts Liechtenstein inzwischen als Hindernis in der Geschäftstätigkeit und soll deshalb aufgehoben werden. Zudem wird damit die vom EFTA-Gerichtshof festgestellte Diskriminierung von EWR-Bürgern, die mit dieser Bestimmung bewirkt werde, beseitigt."

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - Berichte und Anträge) bezogen werden.

Kontakt:

Ressort Justiz
Hubert Wachter
T +423 236 74 27

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