ikr: Bauarbeitenverordnung abgeändert
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 22. Januar 2013 die Abänderung der Bauarbeitenverordnung genehmigt. Neu wird bei Sanierungsarbeiten mit asbesthaltigen Baustoffen eine Meldepflicht eingeführt. Ausserdem sind in der überarbeiteten Verordnung die Vorschriften für Ausführungsarbeiten sowie die Voraussetzungen für ausführende Unternehmen und deren Personal geregelt.
Bezüglich Sicherheitsvorschriften für Kaminfeger wird ein neues Kapitel in die Bauarbeitenverordnung eingefügt. Darin wird festgehalten, dass Personen, die Arbeiten an wärmetechnischen Anlagen und Hochkaminen vornehmen, eine spezielle Ausbildung absolviert haben müssen. Zudem müssen solche Arbeiten durch eine Person ausserhalb des Gefahrenbereichs überwacht werden. Neu ist auch vorgeschrieben, dass vor dem Betreten von wärmetechnischen Anlagen gemessen werden muss, ob diese genügend abgekühlt und frei von gesundheitsgefährdenden Gasen sind.
Einige kleinere Anpassungen in der Bauarbeitenverordnung betreffen die Kapitel "Arbeiten auf Dächern" sowie "Gräben, Schächte und Baugruben". Die Verordnung betreffend Schutzbestimmungen bei Tiefbauten wird aufgehoben.
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