ikr: Gute Menschenrechtsbilanz für Liechtenstein
Vaduz (ots/ikr) -
An der universellen periodischen Überprüfung (UPR) Liechtensteins durch den UNO-Menschenrechtsrat am 30. Januar 2013 wurde Liechtenstein eine insgesamt gute Menschenrechtsbilanz attestiert. Im Rahmen der UPR wird jeder UNO-Mitgliedstaat alle viereinhalb Jahre überprüft. Die erste UPR Liechtensteins hatte im Dezember 2008 stattgefunden.
Die am Dialog mit Liechtenstein teilnehmenden Staaten äusserten sich positiv über die Anwesenheit einer hochrangigen Delegation unter der Leitung von Regierungsrätin Aurelia Frick mit Expertinnen und Experten verschiedener Fachämter. Ebenfalls positiv beurteilt wurde der liechtensteinische Länderbericht. Dieser gibt einen generellen Überblick über die Menschenrechtslage und geht detailliert auf die während der ersten UPR im Jahr 2008 erhaltenen Empfehlungen ein. Zusätzlich enthält der Bericht aber auch eine selbstkritische Analyse der Herausforderungen und Defizite sowie ein separates Kapitel mit Kritikpunkten von liechtensteinischen NGOs. Verschiedene Staaten hoben die Schaffung der Ombudsperson für Kinder und Jugendliche als positive Entwicklung besonders hervor.
Regierungsrätin Aurelia Frick berichtete in ihrem Einleitungsstatement über die wichtigsten Entwicklungen und Massnahmen im Bereich der Menschenrechte der letzten vier Jahre, namentlich das Gesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare, die Einsetzung der Ombudsperson für Kinder und Jugendliche, die Verabschiedung eines Integrationskonzepts, die Schaffung des Massnahmenplans gegen Rechtsextremismus, die Massnahmen zur Förderung von Frauen in politischen Entscheidungsgremien und weitere Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann. Weiter wies Regierungsrätin Aurelia Frick auf aktuelle Entwicklungen und Gesetzesvorhaben wie die geplante Neuregelung des Kindschaftsrechts hin. Als geplante Neuerung erwähnte sie zudem die im Rahmen der Verwaltungsreform geplante neue Anlaufstelle zur verbesserten Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsprozess.
Die Fragen und Empfehlungen der anderen Staaten an die liechtensteinische Delegation betrafen insbesondere die Gleichstellung von Frau und Mann, die Rechtsstellung von Drittstaatsangehörigen und die Ratifikation von internationalen Menschenrechtsübereinkommen.
Wie es das UPR-Verfahren vorsieht, wird die Regierung nun in den nächsten Wochen prüfen, welche der Empfehlungen sie annehmen will. Diese Entscheidung, zusammen mit allen Empfehlungen und der Zusammenfassung des Dialogs mit den anderen Staaten, werden im Juni 2013 vom Menschenrechtsrat verabschiedet und bilden die Basis für die nächste periodische Überprüfung Liechtensteins, die in viereinhalb Jahren stattfinden wird.
Die an Liechtenstein gerichteten Empfehlungen werden ab Montag 4. Februar auf der Homepage des Amts für Auswärtige Angelegenheiten (www.aaa.llv.li) unter der Rubrik Menschenrechte abrufbar sein.
Hintergrund
Bei der universellen periodischen Überprüfung (UPR) handelt es sich um einen zwischenstaatlichen Prozess, in dem die UNO-Mitgliedstaaten mit dem zu überprüfenden Land einen Dialog führen. Als Basis der Überprüfung dienen ein umfangreicher Länderbericht der Regierung, eine Zusammenfassung des Hochkommissariats für Menschenrechte über die Schlussfolgerungen der Expertenausschüsse der von Liechtenstein ratifizierten UNO-Menschenrechtsübereinkommen und eine Zusammenfassung der Beiträge, die von der Zivilgesellschaft und den Menschenrechtsorganen des Europarats und der OSZE eingereicht wurden. Zu den Zielen der UPR gehört die generelle Verbesserung der Menschenrechtslage in allen UNO-Mitgliedstaaten.
Kontakt:
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Christine Lingg
T +423 236 60 65