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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Liechtenstein und Indien paraphieren Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen

Vaduz (ots/ikr) -

Liechtenstein und Indien haben am 5. Februar 2013 nach Abschluss länger andauernder Verhandlungen ein Steuerinformationsabkommen (TIEA) paraphiert. Indien ist Mitglied der G20, arbeitet eng mit der OECD zusammen und ist sehr aktives Mitglied beim Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (GFTEI), dem Liechtenstein ebenfalls angehört. Das geschlossene Abkommen ist von politischer, strategischer, aber auch wirtschaftlicher Bedeutung für Liechtenstein. "Mit der Einigung führt Liechtenstein seinen Weg der internationalen Zusammenarbeit in Steuerfragen fort und vertieft damit seine Beziehungen zu einem wichtigen Mitglied der OECD und der G20", betonte Regierungschef Klaus Tschütscher.

Das Abkommen ist den übrigen bereits abgeschlossenen und den zu einem grossen Teil bereits in Kraft getretenen liechtensteinischen TIEA sehr ähnlich, entspricht den OECD-Standards und übernimmt weitgehend die Formulierungen des OECD-TIEA-Musterabkommens oder des FL-Muster-TIEA.

Das Abkommen mit Indien sieht einen steuerlichen Informationsaustausch auf Anfrage vor und ist ein weiterer Beitrag Liechtensteins zur Umsetzung des geltenden internationalen Standards zur Transparenz und zum Informationsaustausch in Steuersachen. Liechtenstein hat mit dieser Paraphierung seit Ende 2008 Steuerabkommen mit nunmehr 32 Ländern und Jurisdiktionen abgeschlossen.

Der Abschluss eines TIEA mit Indien ist ein weiterer Schritt in der Umsetzung der internationalen Abkommensstrategie der Regierung. "Die Regierung ist bestrebt, die steuerliche Zusammenarbeit mit Indien auf dieser Basis weiterzuentwickeln und damit auch den Weg für die Aufnahme von Gesprächen über ein mögliches Doppelbesteuerungsabkommen zu ebnen" hielt Regierungschef Klaus Tschütscher weiter in Vaduz fest.

Die Unterzeichnung des TIEA mit Indien ist bis Ende März 2013 vorgesehen. Der Abkommenstext wird mit der Unterzeichnung veröffentlicht. Das Abkommen wird nach Ratifikation beider Vertragspartner in Kraft treten. Es gilt für Ersuchen, die nach dem Inkrafttreten gestellt werden und nur in Bezug auf Steuerjahre, die nach dem 1. April 2013 beginnen.

Kontakt:

Stabstelle für Internationale Finanzagenden
Katja Gey, Leiterin
T +423 236 60 55

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