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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Abänderung des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht: Regierung genehmigt Bericht und Antrag an den Landtag

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 26. Februar 2013 den Bericht und Antrag an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zur Abänderung des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht verabschiedet.

Der Staatsgerichtshof (StGH) hatte eine gesetzliche Bestimmung zum Finanzierungsmodell der FMA als verfassungswidrig beurteilt. Aufgrund des vorliegenden Urteils und um die Finanzierung der FMA sicherzustellen, ist die Abänderung des FMA-Gesetzes (FMAG) notwendig.

Keine materielle Auswirkung auf die Abgabenhöhe

In seinem Urteil hatte der Staatsgerichtshof ausgeführt, dass die Höhe der Grundabgabe und damit die konkrete Abgabenlast für die Betroffenen im gegenständlichen Finanzierungsmodell nicht aus dem Gesetzestext, sondern lediglich aus der Verordnung ersichtlich ist. Die aktuellen Änderungen sind formaler Natur und haben keine materielle Auswirkung auf die Abgabenhöhe.

Zugang zum europäischen Markt wird gewährleistet

Im angepassten FMA-Gesetz soll die Finanzmarktaufsicht zudem die notwendigen Kompetenzen erhalten, den Anforderungen der Europäischen Aufsichtsbehörden entsprechend nachzukommen und damit auch den Zugang Liechtensteins zum europäischen Markt zu gewährleisten. Zudem werden mit der Abänderung des FMA-Gesetzes auch die Gebührentatbestände vervollständigt.

Kontakt:

Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
Beat Krieger
T +423 236 71 24

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