ikr: Abänderung der Luftreinhalteverordnung
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat am 26. Februar 2013 die Verordnung betreffend die Abänderung der Luftreinhalteverordnung (LRV) genehmigt und erlassen. Die Abänderung der Luftreinhalteverordnung diente dazu die ins EWR Abkommen übernommenen Richtlinien 2008/50/EG über die Luftqualität und saubere Luft für Europa sowie 2010/75/EU über Industrieemissionen umzusetzen. Die Änderungen betreffen insbesondere die Festlegung eines nationalen Ziels für die Reduzierung der Exposition gegenüber PM2.5, die Errichtung von Alarmschwellen für Schwefeldioxid und Stickstoffdioxid sowie von Informations- und Alarmschwellen für Ozon. Zudem mussten kritische Werte für den Schutz der Vegetation sowie Detailbestimmungen zum Massnahmenplan Luft und zur Information der Öffentlichkeit aufgenommen werden. Die Verordnung tritt am 1. April 2013 in Kraft.
Kontakt:
Amt für Umweltschutz
Andreas Gstöhl
T +423 236 61 86