ikr: Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung verabschiedet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. April 2013 die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung genehmigt. Die Verordnung beinhaltet neu eine Liste mit Risikoländern, die zur Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung intensiviert zu überwachen sind. Zudem hält sie fest, dass Hintergrund und Zweck von Transaktionen mit Vertragspartnern oder wirtschaftlich berechtigten Personen aus den genannten Länder so weit wie möglich abgeklärt und dokumentiert werden müssen. Mit dieser Anpassung werden Forderungen aus dem letzten IWF/Moneyval-Länderassessment aus dem Jahre 2007 umgesetzt.
Bis anhin hatte die FMA auf ihrer Homepage die Länderwarnungen der Financial Action Task Force (FATF) publiziert. Bis zum Inkrafttreten des revidierten Sorgfaltspflichtsgesetzes im Februar dieses Jahres war es dem individuellen Risikomanagement der Sorgfaltspflichtigen überlassen gewesen, die Länder zu kategorisieren und zu überwachen.
Die nächste Evaluation Liechtensteins durch den IWF und Moneyval findet im kommenden Juni statt.
Kontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Edgar Nipp
T +423 236 60 15