ikr: Regierung genehmigt Bericht und Antrag über den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Jahr 2014
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 7. Mai 2013 den Bericht und Antrag an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein über den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Jahr 2014 genehmigt.
Senkung des Staatsbeitrages für das Bemessungsjahr 2014 auf CHF 42 Mio.
Entsprechend der gesetzlichen Grundlagen beantragt die Regierung unter Darlegung aller entscheidungsrelevanten Sachverhalte, den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Bemessungsjahr 2014 auf CHF 42 Mio. festzulegen. Nach 2013 wird der Staatsbeitrag damit ein weiteres Mal gesenkt. Unter Berücksichtigung der aktuellen Kostenentwicklung ist durch die Senkung des Staatsbeitrags auf 42 Mio. CHF, ohne Begleitmassnahmen wie einem allfälligen Reservenabbau der Krankenkassen, für das Jahr 2014 eine Erhöhung der durchschnittlichen Monatsprämie um CHF 28 zu erwarten.
Auswirkungen der KVG-Revision vom Dezember 2012
In einem weiteren Schritt wird im Folgejahr die vom Landtag im Zuge der KVG-Revision vom Dezember 2012 beschlossene Reduktion des Staatsbeitrages auf einen Wert innerhalb der Bandbreite von CHF 26 - 39 Mio. zu erfolgen haben. Sofern in diesem Zusammenhang keine Begleitmassnahmen getroffen werden und sich die Senkung des Staatsbeitrags vollständig auf die Prämien auswirkt, ist mit einem weiteren deutlichen Anstieg zu rechnen.
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