ikr: Regierung genehmigt Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 14. Mai 2013 den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht verabschiedet.
Das Finanzierungsmodell der Finanzmarktaufsicht (FMA) wurde nach seinem Inkrafttreten am 1. Februar 2011 sogleich von mehreren abgabepflichtigen Finanzintermediären auf dem Rechtsweg angefochten. In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Bestimmungen durch den Staatsgerichtshof aufgehoben, sodass eine Revision des Finanzierungsmodells unumgänglich ist. Gleichzeitig soll mit dieser Vorlage der FMA-Staatsbeitrag weiter auf CHF 5 Mio. pro Jahr gekürzt werden.
Überarbeitung des Finanzierungsmodells in zwei Phasen
Die Überarbeitung des Finanzierungsmodells erfolgt in zwei Phasen. Der Bericht und Antrag mit den Gesetzesanpassungen zur ersten Phase wurde in erster Lesung in der Landtagssitzung von 25. April 2013 behandelt. Die zweite und dritte Lesung sind für die Landtagssitzung vom 22. bis 24. Mai 2013 und das Inkrafttreten für den 1. Juli 2013 geplant.
Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen der zweiten Phase sind Bestandteil des Vernehmlassungsberichtes. Für diese Gesetzesänderungen ist ein Inkrafttreten auf den 1. Januar 2014 vorgesehen. In dieser zweiten Phase soll eine Totalrevision des Finanzierungs-modells erfolgen. Dies mit dem Ziel, die Finanzierung der FMA soll nachhaltig und langfristig sicherzustellen, die konkrete Abgabenlast für den einzelnen Finanzintermediär voraussehbar und berechenbar zu machen und das neue Finanzierungsmodell transparent und in der Handhabung einfach auszugestalten.
Kürzung des Staatsbeitrags
Mit dem Vernehmlassungsbericht schlägt die Regierung des Weiteren vor, den Staatsbeitrag an die FMA von derzeit CHF 8 Mio. auf 5 Mio. zu kürzen. Die Einsparung erfolgt im Kontext der Sparbemühungen der Regierung zur Sanierung des Staatshaushalts.
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Ministerium für Präsidiales und Finanzen
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