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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte: Regierung genehmigt Vernehmlassungsbericht

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. September 2013 den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte genehmigt.

Als wichtigste Änderung enthält die Richtlinie eine Verlängerung der Schutzdauer von Rechten der ausübenden Künstler und der Hersteller von Tonträgern. Die Schutzdauer beträgt neu nicht mehr 50, sondern 70 Jahre. Durch die verlängerte Schutzdauer soll sichergestellt werden, dass die Künstler über einen längeren Zeitabschnitt Vergütungen erhalten und eine grosse Mehrheit der Künstler in den Genuss einer lebenslangen Schutzdauer kommt.

Die Richtlinie enthält weitere, begleitende Massnahmen, die sicherstellen sollen, dass die Künstler auch tatsächlich von der Verlängerung profitieren. So muss beispielsweise neu eine sogenannte "use it or lose it"- Klausel in die Verträge zwischen den Künstlern und den Tonträgerherstellern aufgenommen werden. Diese Klausel besagt, dass die Künstler berechtigt sind, den Vertrag zu kündigen, wenn die Hersteller einer Aufnahme in der erweiterten Schutzdauer darauf verzichten, diese zu vermarkten. Dies ermöglicht den Künstlern, die Werke durch einen anderen Tonträgerhersteller vermarkten zu lassen oder die Vermarktung selbst vorzunehmen.

Die Vernehmlassungsfrist endet am 26. November 2013. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei bzw. auf der Homepage www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Tatjana Hadermann
Tel. +423 236 64 43

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