ikr: Regierung verabschiedet Stellungnahme zur Abänderung des Personenfreizügigkeitsgesetzes, des Ausländergesetzes, des Heimatschriftengesetzes und des Asylgesetzes
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 22. Oktober die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Personenfreizügigkeitsgesetzes (PFZG), des Ausländergesetzes (AuG), des Heimatschriftengesetzes (HSchG) und des Asylgesetzes (AsylG) zuhanden des Landtags verabschiedet.
Die Teilrevision des Personenfreizügigkeitsgesetzes ist notwendig, da die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) die Umsetzung der Unionsbürgerschaftsrichtlinie 2004/38/EG ins nationale Recht in einigen Punkten als nicht EWR-konform kritisiert hat. Gleichzeitig werden auch einzelne Bestimmungen des Ausländer-, des Heimatschriften- und des Asylgesetzes aufgrund der zwischenzeitlich gemachten praktischen Erfahrungen angepasst.
Die Regierung beantwortet mit der Stellungnahme die vom Landtag anlässlich der ersten Lesung am 6. September 2013 aufgeworfenen Fragen. Diese betreffen im Wesentlichen die Verhältnismässigkeitsprüfung gemäss Ausländergesetz, die Bedingungen für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme, die Kostendeckung der Gebühr für die Erstellung eines Verlustprotokolls gemäss Heimatschriftengesetz sowie die Ausrichtung von Kinderzulagen nach dem Asylgesetz.
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Ausländer- und Passamt
Martina Brändle-Nipp, Leiterin Bereich Recht
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