ikr: Regierung plant eine Neuregelung der Entschädigung der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 29. Oktober 2013 einen Vernehmlassungsbericht verabschiedet, der die Entschädigung der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter neu regeln soll. Die geplante Gesetzesänderung ist Teil eines vom Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft angestrebten umfassenden Justizreformpakets.
Da die bestehenden gesetzlichen Grundlagen für die Entschädigungen der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter nur in rudimentärer Form vorhanden sind, mussten die Entschädigungen bislang jeweils mit Landtags- oder Regierungsbeschluss festgesetzt werden.
Als Folge davon bestehen für die einzelnen Gerichte unterschiedliche Entschädigungsregelungen, welche sich nicht nur in Bezug auf die Höhe der Ansätze, sondern auch in den zugrunde liegenden Eckwerten unterscheiden. Dies soll künftig vereinheitlicht werden. "Mit der geplanten Neuregelung der Entschädigung der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter wird für die betroffenen Richter eine transparente, nachvollziehbare und gerechte Entschädigungsregelung geschaffen, welche bestehende Ungleichheiten und Ungereimtheiten beseitigt", unterstreicht Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer die Bedeutung des verabschiedeten Vernehmlassungsberichts.
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Amt für Justiz, Bernd Hammermann, Leiter
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